Kein Blatt vor dem Mund - Frei Schnauze

  • Gerade ist der Bestia Mod und der Reload SRTA angekommen und schon musste ich wieder basteln. Ich musste mir ein kleines Stück doppelseitiges Klebeband auf den Taster packen (die Schutzfolie habe ich auf einer Seite drangelassen), damit ich den Taster betätigen kann ohne heiße Fingerchen zu bekommen.

    Und der Reload SRTA...naja, eigentlich steht das S ja für Single Coil, aber für mich steht das S für "Siffend", denn das Teil hat eine höllische Inkontinenz und das ist dem nur schwer abzugewöhnen.

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    Und der Reload SRTA...naja, eigentlich steht das S ja für Single Coil, aber für mich steht das S für "Siffend", denn das Teil hat eine höllische Inkontinenz und das ist dem nur schwer abzugewöhnen.

    Keine Ahnung, aber... vielleicht hilfts ja:

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  • Sieht man auch selten, dass die Wattetaschen so voll gestopft werden. Da hätte ich schon Angst gehabt, dass die Watte beim ziehen trocken läuft.

    Wie leicht wäre die Welt zu regieren, wenn sie nicht aus Menschen bestünde.

    Friedrich Sieburg

  • Bei mir hat er auch schon gesifft, aber nicht so extrem wie du das darstellst.

    Ist ähnlich wie beim GT4.

    Deshalb waren bzw. ist das immer ein wenig risikobehaftet und nix für unterwegs.

    Wenn aber die Watteverlegung stimmt, ist er dicht und, das muss man auch sehen, ein hervorragender VD.

    Schade, dass wir Guybrush Peepwood nicht (mehr) fragen können, der hat mal ein Review gemacht über diesen VD.

  • Steuerfalle Ebay & Co.: Warum manche Verkäufer jetzt Post vom Finanzamt bekommen

    Wer mehr als 2.000 Euro in einem Jahr durch Privatverkäufe eingenommen hat, muss durch die Website-Betreiber an das Finanzamt gemeldet werden.

    Die Haushaltskasse aufbessern, indem man altes Zeug auf Online-Portalen zu Geld macht – warum nicht? Doch alle, die im vergangenen Jahr mehr als 2.000 Euro mit Privatverkäufen eingenommen haben, müssen jetzt mit Post vom Finanzamt rechnen. Grund ist eine Gesetzesänderung, die Ende März zum ersten Mal voll greift.

    Ob die Luxustasche, Möbel – wer Platz für Neues schaffen will oder Geld braucht, stellt alte Sachen oft auf Ebay, Vinted oder anderen Online-Marktplätzen zum Verkauf ein. Auch Umzüge sind ein guter Grund sich von altem Kram zu trennen.

    20 Euro für ein Kleid vom letzten Sommer, 50 Euro für die schicke kleine Kommode, 200 Euro für das gebrauchte Tablet – damit ist der Umzug zwar noch nicht finanziert, aber ein Anfang ist gemacht. Und weniger mitschleppen muss man auch.

    Website-Betreiber melden Privatverkäufe ans Finanzamt

    Eifrige Privatverkäufer können in diesen Wochen allerdings eine unangenehme Überraschung erleben: Post vom Finanzamt. Darin fragt die Behörde nach den Einnahmen aus solchen Online-Verkäufen.

    Zum ersten Mal setzen die Finanzbeamten bis Ende März ein neues Gesetz um, das Anfang 2023 in Kraft getreten ist. Seitdem sind die Betreiber von Online-Marktplätzen verpflichtet, Daten ihrer eifrigen Verkäufer an die Finanzämter weiterzugeben – und zwar am Anfang des folgenden Jahres, also jetzt gerade.

    Die Meldegrenze ist nicht besonders hoch: Alle, die mehr als 2.000 Euro in einem Jahr eingenommen haben – oder mehr als 30 Verkäufe abgewickelt haben - müssen gemeldet werden. Allerdings heißt das gerade bei Privatverkäufern noch nicht, dass Steuern fällig werden. Denn: Gelegentliche Verkäufe von Alltagsgegenständen sind steuerfrei.

    Aber: Was heißt "gelegentlich"? Und: Gibt es Ausnahmen? Um es gleich zu sagen: Ja, leider.

    Viele Privatverkäufe bedeuten nicht unbedingt eine Steuerpflicht

    Das Finanzamt hat eine recht enge Vorstellung von einem gelegentlichen Privartverkäufer. Ab 30 Verkäufen pro Jahr sehen die Beamten genauer hin. Das heißt noch nicht, dass der Gewinn versteuert werden muss, aber Verkäufer sollten plausibel erklären können, woher die vielen Gegenstände kamen.

    Wer etwa nach dem Tod der Eltern deren Haushalt auflöst, kann plausibel machen, dass es sich um eine einmalige Aktion handelt und nicht um eine regelmäßige Geschäftstätigkeit.

    Weitere Indizien, dass es um mehr als das Entrümpeln des eigenen Kellers geht, sind für das Finanzamt: Wenn Privatpersonen häufig Neuware anbieten oder über längere Zeit mit ähnlichen gebrauchten Gegenständen handeln. So wurde eine Frau als gewerbliche Händlerin eingestuft, die Pelzmäntel ihrer Schwiegermutter übers Internet verkaufte – insgesamt sagenhafte 140 Stück.

    Kennen sollten Privatverkäufer die beiden Sonderfälle, in denen schon gelegentliche Verkäufe steuerpflichtig sein können:

    • Neue Geräte schnell wieder abstoßen: Wer Neugeräte kauft, um sie kurz danach mit Gewinn wiederzuverkaufen, muss diesen Gewinn in der Steuererklärung in der Anlage SO - für "sonstige Einkünfte" – angeben. Das betrifft etwa findige Menschen, die im Herbst Spielkonsolen kaufen, um sie kurz vor Weihnachten, wenn die Preise höher sind, wieder abzustoßen.
    • Bestimmte Wertgegenstände nach weniger als einem Jahr wieder verkaufen: Zusätzlich gibt es eine eigene Klasse von Dingen, die als Spekulationsgüter eingestuft sind. Dazu zählen private Wert­gegen­stände, die schnell und mit hohem Profit wieder verkauft werden können, wie Schmuck, Gold­barren, Münzen oder Antiquitäten.

    Entscheidend ist hier, ob zwischen Kauf und Verkauf mehr als ein Jahr lag – dann ist der Verkaufsgewinn steuerfrei. Wer den Schmuck oder das antike Möbelstück vor weniger als einem Jahr erst selbst gekauft hat, muss den Gewinn versteuern - es sei denn, der Gesamtgewinn liegt unter 600 Euro­.





    #IchDampfeIchWähle #

  • Für so einen Mist hat unser Staat Zeit? Gleich hinter der deutschen Bürokratie kommt die deutsche Kontrollwut.

    Wie leicht wäre die Welt zu regieren, wenn sie nicht aus Menschen bestünde.

    Friedrich Sieburg

  • Gleich hinter der deutschen Bürokratie kommt die deutsche Kontrollwut.

    Das würde ich so nicht sagen. Umgekehrt passen die Schuhe glaube ich besser, denn sehr vieles, wo der Gesetzgeber Kontrollen gesetzlich verankert hat, wird gar nicht oder sehr unregelmäßig kontrolliert. Das ist auch nachvollziehbar, da die Gesetze zum größten Teil vom Bund kommen, die Kontrollen aber den Ländern oder auch Kommunen aufs Auge gedrückt werden aber das zu eigenen Lasten. Wie ist das eigentlich bei der Dampferei? Da wäre ja der Zoll (Bund) zuständig.

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    Ich dampfe, also... wo bin ich hier?

  • Wenn nicht das Geld selber gedruckt wird muss eben eine neue Steuer her um das ganze Fiasko der Regierung zu bezahlen.

    Bei Aktien und Kryptowährung ist es doch ähnlich. Dem Volk wird nichts gegönnt .

    Irgendwann muss ich noch auf meine 59€ die ich unterm Kopfkissen versteckt habe Steuern bezahlen.

  • Perfektes Raubrittertum.

    Den normalen Nutzer betrifft das weniger, allerdings jene Menschen die ihr Einkommen aufbessern um über die Runde zu kommen.

    Ebay ist nicht die einzige Verkaufsplattform, es gibt einige Alternativen wo und wie man das handeln kann.

    Aber spätestens wenn das komplette Währungssystem digital läuft sind wir alle transparenter wie eine Glasscheibe.

  • Kleinanzeigen pp muss das auch so machen und unsere "Portale" sind davon nicht ausgenommen. Wenn jemand fast neuen oder sogar niegelnagelneuen Dampfkram verkauft wird spätestens nach dem 30sten Verkauf beim Finanzamt gemeldet.

    #IchDampfeIchWähle #

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