Thema für kleine Fragen zwischendurch

  • Mal eine Frage an die Leute die schön öfters im Ausland bestellt haben, Möchte ja auch gern demnächst mal paar Sachen ordern z.b. in Polen und Frankreich , muss ich irgendwie wegen dem Zoll aufpassen oder so ? Sorry für die dumme Frage, aber ich hab das halt bisher noch nie gemacht :D

    und entschuldigen, weil es nicht zum Thema passt :)

  • Solange Du innerhalb der EU Ware kaufst, gibt es keinen Zoll, also eben auch nicht Deine avisierten Käufe aus Polen und Frankreich!

    Erst außerhalb der EU, z.B. aus USA, Australien oder indonesischen Ländern u.a.m. kann es passieren, dass Du beim Zollamt Deine Ware abholen musst mit der Abgabe einer nachträglichen Zollgebühr.

    (Wie mit den Waren aus England mittlerweile verfahren wird weiß ich leider nicht, da ich dort schon lange nach dem EU-Austritt nichts mehr dort gekauft habe!)

    Ware aus China von den bekannten Händlern (wie FocalEcig, everzon, cigabuy, vaporl, 2Fdeal u.a.m.) ist in der Regel auch zollfrei, wenn die Chinesen Deine Bestellung über ein europäisches Warenhaus laufen lassen. Früher gab es viele Umwege über Holland oder Frankreich, ehe die Ware bei einem dann doch meistens zollfrei in der BRD ankam und nur sehr, sehr wenig Ware erwischte der Zoll dann doch trotz all der Umwege im Versanddschungel.... Das war immer recht spannend, da man mit der internationalen Tracking-Nummer immer ganz gut den Weg verfolgen konnte. :)

    Meine letzten Bestellungen liefen jedenfalls weiterhin problemlos (eben ohne Zoll) über das Europäische Warenhaus, das die Chinesen für solche Kunden eingerichtet haben.

    :emojiSmiley-41:Tschööö - Bernie :emojiSmiley-102:

    2 Mal editiert, zuletzt von Bernie (24. März 2023 um 14:17)

  • Hab es mal hierher verschoben.

    Zu Hardware hat Bernie ja schon alles geschrieben.
    Wie es bei Bestellungen von Liquid/Aromen/Flüssigkeiten aussieht, weiß noch keiner so richtig.
    Wenn 15l Liquid aus einem anderen EU-Land bestellt werden und auf dem Versandkarton dick und fett XY-Vape draufsteht, kann niemand garantieren, dass der Zoll da nicht doch mal reinschaut.

    Keine Ahnung, wie es in so einem Fall weitergehen würde.
    Jedenfalls ist der ansonsten zollfreie Handel in der EU bei Dampf-Flüssigkeiten nicht mehr gegeben.

  • Wenn 15l Liquid aus einem anderen EU-Land bestellt werden und auf dem Versandkarton dick und fett XY-Vape draufsteht, kann niemand garantieren, dass der Zoll da nicht doch mal reinschaut.

    Der Zoll hat fast überall die Möglichkeit die Kartonagen zu durchleuchten. Es muss also gar nichts drauf stehen, die finden es auch su raus was drin ist ohne zu öffnen.

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    Ich dampfe, also... wo bin ich hier?

  • Ihr überseht da nur 'ne Kleinigkeit: wenn ich mir einen 10 Liter Kanister Glyzerin sagen wir mal in Polen bestelle, dann kann der Zoll das Paket den lieben langen Tag lang röntgen bis der Arzt kommt.

    Wenn da nicht draufsteht das der Inhalt zum dampfen ist, dann ist das einfach nur verdammtes Glyzerin auf das keine Tabaksteuer entfällt.

    Die Tabaksteuer wird erst dann fällig wenn der Kanister bei mir zuhause steht und ich damit dann Liquid herstelle (aber auch nur exakt die Menge Glyzerin die ich dafür verwende, der Kanister an sich ist davon nicht betroffen, ich kann das Zeug ja auch für was anderes verwenden). Blöd ist nur das der Zoll dann nicht sehen kann was ich mit dem Glyzerin mache, der Zoll kann nur darauf vertrauen das ich ein gesetzestreuer Bürger bin der natürlich alles brav nachversteuert.

    Und wie wir alle wissen sind hier im Forum nur gesetzestreue Bürger.

    Und die Erde ist eine Scheibe.

  • Ich bin davon ausgegangen, dass die Leute wissen wie der Zoll funktioniert. Das die beim Röntgen nicht aufhören gebietet die Logik. Wie man als betroffener dann damit umgeht, dass der Zoll einen anschreibt und bittet einmal vorbeizuschauen, da ist dann jeder seines Glückes Schmied.

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    Ich dampfe, also... wo bin ich hier?

  • ...Wie man als betroffener dann damit umgeht, dass der Zoll einen anschreibt und bittet einmal vorbeizuschauen, da ist dann jeder seines Glückes Schmied.

    OH JA, da hatte ich damals Anfang 2012 mit dem Zoll echt einen Kampf gewonnen, als meine in den USA bestellte REO Grand Mod endlich ankam und zurückgeschickt werden sollte, weil im Päckchen ein leeres Tankfläschchen dabei war, was angeblich ebenso verboten wäre, wie wenn Liquid darin wäre. Die Einfuhr von Liquid aus dem Ausland war nämlich schon damals verboten, aber leere Plastikflaschen? Das wollte ich nicht so stehen lassen und habe mit einen passenden Brief zusammengestrickt!

    Den Brief an das Zollamt will ich euch hier mal zeigen, der dann zum Einlenken der Zollbehörde führte und ich diese Auseinandersetzung zum Glück gewann - (Dank vieler Beispiele und Vorlagen, die ich mir für meinen Fall zurecht geschnitten hatte. Diese Vorlagen mit all den fürchterlichen, typischen Beamtenformulierungen lagen im Forum zum Gebrauch vor, welche ein dampfender Jurist mal netterweise aufgesetzt hatte und sich mit dieser Materie ziemlich gut auskannte)!

    Wer also Lust hat, kann dies ja mal nachlesen mit meiner Hoffnung, dass dieses Prozedere jedem von Euch erspart bleibt! Hier also mein damaliges Schreiben:

    (Ansonsten kann ja jeder dies auch einfach überfliegen...)

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    Widerrufung und Einspruch (17. 1. 2012 an das Zollamt)

    Betrifft: Aushändigung des Päckchens mit der PÜP-Nr. 1964

    Hiermit widerrufe ich meine Unterschrift zur Nicht-Annahme des Päckchens mit der PÜB Nr. 1964 (Eingang beim Zoll am 12.1.2012) am Morgen des 16.1. 2012. Dies hat der Zollbeamte am Nachmittag zur Kenntnis genommen und ist somit ein Bescheid, das Päckchen nicht mehr zurückzuschicken.

    Nach Einsicht in die geltende Rechtslage, in die ich mich den ganzen Tag lang eingelesen habe, möchte ich nochmals betonen, dass die von mir privat bestellte Ware ausschließlich zu meinem persönlichen Gebrauch bestimmt ist. Die REO Box wäre ja (laut Aussage des Zollbeamten beim morgentlichen Besuch) erlaubt einzuführen. Nur das Fläschchen darin wäre nicht erlaubt, in die BRD eingeführt zu werden. Dabei ist festzustellen, dass sich kein Inhalt darin befindet!

    Da ich die Ware nur privat nutzen möchte, findet weder für die Box noch für das Fläschchen eine Inverkehrbringung nach Verordnung 765/2008 der EU statt. Auch das im § 1 Absatz 1 des Gesetzes über technische Arbeitsmittel und Verbraucherprodukte (Geräte- und Produktsicherheitsgesetz) definierte „Inverkehrbringen und Ausstellen von Produkten, das selbständig im Rahmen einer wirtschaftlichen Unternehmung erfolgt“ trifft für mich keinesfalls zu.

    Ich möchte nochmals betonen: Alles ist völlig für den privaten Gebrauch bestimmt.

    Deshalb gibt es keinen Grund, mir die für mich privat importierte Ware nicht auszuhändigen oder vielleicht u. U. noch die absolut leeren Plastikflaschen nach dem Produktsicherheitsgesetz untersuchen zu lassen. Ich begehre die sofortige Ausfolgung der kompletten und unbeschädigten Sendung. In diesem Zusammenhang verweise ich ausdrücklich auf den Artikel 28 der Verordnung (EG) 765/2008.

    Mit einer Einbehaltung, Rücksendung oder gar Vernichtung bin ich keinesfalls einverstanden.

    Sollten Sie trotzdem der Meinung sein, dass das Gesetz über technische Arbeitsmittel und Verbraucherprodukte und die Verordnung 765/2008 EU neuerdings auch für Privatpersonen gelten, begehre ich darüber die Ausfertigung eines schriftlichen Bescheids gemäß § 37 VwVfG. Ein berechtigtes Interesse daran gemäß § 37 Abs. 2 VwVfG liegt vor, da ich vorhabe, gegen diesen Bescheid bei der nächsten Instanz Einspruch zu erheben. Ferner verweise ich auf die §§ 39 VwVfG, 59 VwGO und die Rechtsfolgen des §§ 58 VwGO.

    Mit freundlichen Grüßen

    PS:

    Ich habe mich nach der Rechtslage erkundigt.

    Ich begehre deshalb die Ausfolgung der Ware. Ich bin weder mit der Rücksendung noch mit der Einziehung oder gar der Vernichtung der Ware einverstanden. Die Unterschrift, die Sie mir abgenötigt haben, ziehe ich ausdrücklich zurück.

    Die von mir privat bestellte Ware ist in der ganzen EU frei erhältlich. Sie ist ausschließlich zu meinem persönlichen Gebrauch bestimmt. Eine Inverkehrbringung nach Verordnung 765/2008 der EU oder die im § 1 Absatz 1 Produktsicherheitsgesetz geforderte Bereit- oder Ausstellung im Rahmen einer Geschäftstätigkeit findet nicht statt.


    :emojiSmiley-41:Tschööö - Bernie :emojiSmiley-102:

  • Also momentan frage ich mich echt, wie hoch der Preis noch geht für 10ml Flaschen.

    Ich kaufe eigentlich immer so 150 Flaschen. Vorheriger Preis war 14 €. Tja von wegen nix 14 €, jetzt waren es satte 22 € für 150 Flaschen. Bin momentan ein bisschen angekotzt.

    Ist ja echt krass, muss mir echt was überlegen, wenn die Tradition wieder anfängt, wo her ich billige Flaschen herbekomme.

    Also wenn ihr irgendwas wisst, schreibt es mir bitte.

  • 22 Euro sind tatsächlich nicht mal ein schlechter Preis derzeit. Bei alibaba,com kannst du geweblich welche ab 0,07Eur/Stk kriegen, musst aber mindestens 4-stellig abnehmen :D

    Aber bei deinem Verbrauch von kleinen Flaschen evtl. sogar sinnvoll ?

    Wissen nutzt nur wenn man es anwendet. :midi36:

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    Es wurde bereits alles gesagt - nur noch nicht von jedem ;) (Karl Valentin)

  • Jo, habe ich. Feuert gut aber nicht zuverlässig.

    Der Taster hat oben und unten einen Magneten. Dadurch bist du gezwungen, das kleine Üsselding genau mittig zu drücken, da der sonst nicht feiert oder nur semigut, einhergehend mit verstärktem Arcing.

    Ich hab meinen geschlachtet und was anderes daraus gemacht.

    8)

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