Wenn du nach Tarifvertrag bezahlt wirst, gilt der auch für die Kündigungsfristen, es sei denn du hast in deinem Arbeitsvertrag schriftlich festgehaltene Nebenabreden.
Sollte es einen Betriebsrat geben, kannst du auch zur Sicherheit dort fragen.
Hast du das beides nicht, gilt, wie Heiner geschrieben hat die 4wöchige aus dem Gesetz.