Klasse - vielen Dank!
Hmmm - 80 km zum nächsten besser sortierten Vape-Shop - könnte sich in Verbindung mit Käse- und Wein-Einkauf lohnen.
Aber 1l Eigenbedarf für Kleinkinder ist wahrscheinlich unglaubwürdig.
Klasse - vielen Dank!
Hmmm - 80 km zum nächsten besser sortierten Vape-Shop - könnte sich in Verbindung mit Käse- und Wein-Einkauf lohnen.
Aber 1l Eigenbedarf für Kleinkinder ist wahrscheinlich unglaubwürdig.
Aber 1l Eigenbedarf für Kleinkinder ist wahrscheinlich unglaubwürdig.
Oooch...ich habe in Frankreich in Restaurants 3jährige Kinder schon die unglaublichsten Dinge essen sehen
Wer weiß?
Aber 1l Eigenbedarf für Kleinkinder ist wahrscheinlich unglaubwürdig.
Zitat von ZollTabakwaren, wenn der Einführer mindestens 17 Jahre alt ist
Und wenn du für die Kinder Seife und Shampoo draus machst
Und wenn du für die Kinder Seife und Shampoo draus machst
Der beabsichtigte Verwendung ist da unerheblich. Die Zweckbestimmung des Produkts ist der Konsum mit dem Atomizer. Damit wird es als Substitut wie ein Tabakprodukt behandelt und darf erst ab 17 mitgebracht werden.
War doch nur ein Scherz DerPepe
Hab ich auch so aufgefasst... und bei meinem Beitrag das Smiley vergessen, Hajo.
Hab das auch nur geschrieben, damit nicht irgendwer auf komische Gedanken kommt.
Der Liquidsteuer-Spickzettel klärt die häufigsten Fragen, die sich im Zusammenhang mit der Liquidsteuer ergeben und immer wieder auf Plattformen diskutiert werden.
Ein Klick auf „Details“ öffnet weitergehende Informationen und Verweise auf Quellen.
Die folgenden Fakten wurden nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt und werden kontinuierlich erweitert oder ggf. angepasst. Sollten Fragen offen bleiben oder Unstimmigkeiten entdeckt werden, bitte eine Mitteilung per E-Mail an dampfdruck-presse@pericles.hu.
Ich frage mich immer wieder, welcher kompetente Mensch auf die Idee gekommen ist, den 1 ml zum Dampfen mit 10 Zigaretten gleich zu stellen. Haben die Im Ministerium dafür eine Putzfrau oder einen Hausmeister gefragt der/die gerade vorbei lief? Welcher ungemein kompetente Mensch kommt auf eine solche als Grundlage dienende Aussage und warum wird das nicht hinsichtlich der Plausibilität geprüft, bevor man es als Grundlage für die Steuer heran zieht? Das ist einfach ........... mir fällt kein passender Begriff dafür ein. Doch: irre und weltfremd
Danke DerPepe für diese umfangreiche Aufstellung nebst weiterführenden Informationen und die Mühe die du dir gemacht hast. Ich hoffe nur, dass alle Betroffenen das auch alles verstehen.
Ich frage mich immer wieder, welcher kompetente Mensch auf die Idee gekommen ist, den 1 ml zum Dampfen mit 10 Zigaretten gleich zu stellen.
Das ist einfach nur inkompetente Herangehensweise. Mathe für Unbegabte halt... gekoppelt mit Dummenlogik.
Die Gedankengänge sind recht einfach:
Der Rauch einer Zigarette enthält im Durchschnitt 1 mg Nikotin. Der Rauch von 10 Zigaretten dementsprechend 10 mg Nikotin. Und das entspricht genau der Menge Nikotin, die ein Milliliter 10er (das war es, was sie als "Durchschnitt" als Referenz angenommen haben).
Zack... feddich... Küchentisch-Mathematik. Ein Apfel entspricht einer Birne. Das war's!
Dass das Nikotin aus dem Aerosol des Liquids ganz anders aufgenommen wird, völlig anders anflutet, als das Nikotin im Kippenrauch, haben sie mal der Einfachheit halber ignoriert.
Die Stellungnahme des BfTG wurde mit einem Gutachten von Papst Bernhardus M.™ (Prof. Dr. B. Mayer, Uni Graz) eingereicht, in welchem er detailliert darlegt, dass ein mg Nikotin im Liquidaerosol keineswegs 1 mg Nikotin im Tabakrauch entspricht, sondern man - aufgrund von Studien - von 1 mg Nikotin im Rauch als Äquivalent zu 3 mg Nikotin am Liquidaerosol ausgehen müsste. Ihre "Formel" müsste also lauten: 10 Zigaretten entsprechen 3 ml Liquid mit 10 mg/ml. Damit hätte die Steuer nur ein Drittel betragen dürfen... also 5 Cent / dann knapp 7 Cent / dann knapp 9 Cent / und schließlich 10 Cent.
Die Krönung des Schwachsinns ist aber, dass sie zur Äquivalenzberechnung von der Nikotinaufnahme ausgegangen sind, die sich daraus ergebende Steuer dann aber auch auf nikotinfreie Flüssigkeiten übertragen wurde, obwohl selbst 1.000 Hektoliter 0er nicht die Nikotinmenge von 10 Fluppen erreicht.
In meinen Augen ist DAS der einzige Ansatzpunkt, gerichtlich gegen die Steuer vorzugehen.
Worum ging es eigentlich bei der Diskussion um die 1L aus den europäischen Nachbarländern? 1 Liter von was?
Vielen Dank für deine Zusammenfassung und deine Mühe.
Wenn auch uralte Liquids nachversteuert werden müssen, gibt es mit Sicherheit einige 100.000 neue Steuersünder. Es muss ja nur irgendwo ein Rest rumstehen, der im Schrank nach hinten gewandert ist und den man dann vergessen hat.
Dankeschön! DerPepe
Ist echt super alle Infos gebündelt an einer Stelle nachlessen zu können.
Danke DerPepe
Sehr interessant und hilfreich.
Das ist so ähnlich wie: ein Schiff ist 130 m lang, 18 m breit und hat einen Tiefgangg von 4,5 m. Wie alt ist der Kapitän?
Heiner - das liegt doch auf der Hand - also das Alter des Kapitäns. Bist Du nun Norddeutscher oder bist Du Norddeutscher?
So alt wie ich Nordlicht?
Heiner - Nein
Bist Du nun Norddeutscher oder bist Du Norddeutscher?
Ich wohne schon zu lange in Bonn
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