Zitat von DerPepe
Das Selbstmischen unter Verwendung von Nichtsubstituten durch Privat ist eine Herstellung eines Substituts ohne Erlaubnis. Die Steuer für das selbst hergestellte Substitut (lediglich alle umgewidmeten Nichtsubstitute zählen) muss angemeldet und abgeführt werden. Die Handlung an sich (Herstellen ohne Erlaubnis) ist als Ordnungswidrigkeit bußgeldbewährt (bis zu 50.000 Euro).
Meine Vorsicht scheint demnach nicht ganz unbegründet zu sein.