Die Steuer ist durch und zwar schlimmer als erwartet!

  • Als follow up zu:

    EILMELDUNG!!! Die Steuer ist durch und zwar schlimmer als erwartet!

    Hier Akt 7:

    Herr Schrodi hat jetzt eine Pressemitteilung rausgebracht, weil das war ja jetzt ganz fies von diesen Lobbyisten (u.A. hat ein sichtlich wütender Bernd Mayer sich da eingeschaltet) auf Facebook, die von diversen Interessensgruppen auf ihn gehetzt wurden. Das bringt ihn nicht ab vom Kampf für Gesundheit und was nicht alles!!!elf!!!!1111!!!!

    https://michael-schrodi.de/wp-content/upl…GsY5HJQ37756X4Q

    ... Sorry da fehlt mir jetzt der Humor.

  • Eigentlich kann man ja noch froh sein, dass sich sein Fanatismus nur auf Raucher und Dampfer bezieht und sich nicht noch auf andere Sachen bezieht. Wenn dem einer ins Ohr flüstert wie gefährlich Schnaps ist, dann ade Gin Tonic und andere leckere Getränke. Bier gibt es dann auch erst ab 21 und die Biersteuer wird bis ins absurde angehoben.

    :?:

  • Habe direkt für die Nachbarin die seit drei Jahren ihre T18 dampft 2x1l Bunkerbase bestellt sollte morgen ankommen. Ich hab schon genug daher kann ich etwas entspannen. Trotzdem wird diese Steuer den ganzen Markt kaputt machen, wie in Italien damals.

  • Beschluss morgens um 4.45 Uhr, da ist die Bude rappelsvoll und alle streiten sich um das beste Ergebnis. Nach langem und hartem Streit einigen sich die anwesenden 2 Parlamentarier auf einen Kompromiss und der Liter Base kostet nur 319,99 €. Da ist man schließlich noch weit von den ursprünglich beantragten 320 € entfernt und der doofe Dampfer soll die Klappe halten.

    Die Sitzung wurde dann um 4.46 Uhr geschlossen.

    :?:

  • Abkassiert und abgerechnet wird an der Urne.

    Von wegen, die Leute wurden durch Herrn Bernd Mayer gehetzt...ach was!

    Es sind bekannte Namen und die sind jetzt schuld an dem ganzen, oder wie?

    Es wird wie in italien, nach dem Schwarzmarkt Desaster wird schön zurück gerudert, die wollen es wirklich wissen, ob Wir es so mitmachen..

    Spoiler anzeigen

    Ein Pessimist sieht die Schwierigkeiten in jeder Möglichkeit, ein Optimist sieht die Möglichkeiten in jeder Schwierigkeit.

    Winston Churchill

    Die Moral ist immer die Zuflucht der Leute, welche die Schönheit nicht begreifen.

    Oscar Wilde

  • Danke gerd_r. Die Begründung dieser Verfassungsbeschwerde würde mich mal interessieren. Dafür haben dierechtsverdreher des BFTG dann aber auch noch Zeit, diese zu formulieren.

    Wir bezahlen ja die Abgeordneten mit unseren Steuern. Das Ergebnis der Nachtsitzung ist absolut ernüchternd. Dafür die ganze Nacht zu benötigen bezeichne ich als Steuerverschwendung in höchstem Masse:thumbdown::thumbdown::thumbdown::thumbdown::thumbdown: Dass sollte man im Rahmen der Verfassungsbeschwerde vielleicht auch einmal vorbringen.

    footer1615833771_19663.pngI

    Ich dampfe, also... wo bin ich hier?

    Einmal editiert, zuletzt von Heiner (9. Juni 2021 um 19:53)

  • Sie werden vermutlich mit der „Erdrosselungswirkung“ argumentieren. Nur leider wurde die jetzt durch die Änderung ein ganzes Stück weit abgemildert bzw. beseitigt. Die als „üblich“ angesehenen Produkte (Nikotin-Liquids, Shots und nikotinhaltige Pods) sind durch die Volumenabhängigkeit jetzt eher im „moderaten“ Bereich der Steuerlast angesiedelt. Außerdem haben sie die Staffelung feiner abgestuft und in die Länge gezogen. Deshalb habe ich keine große Hoffnung, dass dieses Argument greifen wird.

  • Ich lese da aktuell nichts raus, dass das auf Aromen und Bases zwangsläufig gelten wird. Da ist natürlich sehr viel Panikmache dabei, um möglichst viel von der Steuer zu verhindern.
    Ob VG,PG,Basen, Nikotinshots oder Aromen als "Substitute für Tabakwaren" deklariert werden, entscheiden am Ende Gerichte. Erstmal ist einzeln nichts davon ein Substitut. Bzw. die Frage wie man diesen Begriff definiert ist halt völlig unklar abgesehen von "zum Konsum eines mittels eines Geräts erzeugten Aerosols oder Dampfes geeignet sind."
    Für ein Substitut würde man ja erwarten, dass da Nikotin, Geschmack und die Möglichkeit es zu konsumieren (verdampfen) enthalten ist - diese Eigenschaft erfüllt aber keines der Vorprodukte einzeln.
    Nichts davon lässt sich einzeln konsumieren, ich mein klar ich kann auch Wasser verdampfen, aber das muss halt auch irgendwie Sinn machen.
    Ich denke es wird Händler geben, die eben VG/PG verkaufen ohne dass da irgendwie "für E-Zigaretten" drauf steht, die Aromen ausschließlich für Eis verkaufen und es dann mal drauf ankommen lassen.

    Vllt. sollte ich mir ein paar Disco-Nebelmaschinen kaufen, falls das so kommt, dürften die sehr schnell vom Markt verschwinden. Kann man sich ja mal überlegen, was denn die Base-Besteuerung, wenn man sie als "Substitute für Tabakwaren" ansieht, für Nebelmaschinenbetreiber bedeutet. Und wenn es dann für letztere nicht gilt? Tja, dann wissen wir ja wo wir uns in Zukunft eindecken.

    (Zitate im Text von https://www.vapers.guru/2021/06/09/ein…iter-auf-alles/)

  • Da ist natürlich sehr viel Panikmache dabei, um möglichst viel von der Steuer zu verhindern.

    Keine Panik, sondern logischer Schluss, denn:

    zum Konsum eines mittels eines Geräts erzeugten Aerosols oder Dampfes geeignet sind.

    Sie haben es eleganter gemacht, als im TabakerzG. In dem mussten sie den Begriff „Nachfüllbehälter“ aus der TPD2 nutzen. Damit da nun auch bei nikotinfreien ZUTATEN zum Dampfen kein Schlupfloch entstand, haben sie

    Zitat


    Der Begriff des Nachfüllbehälters bezeichnet damit ein Behältnis, das Flüssigkeit enthält, die zum Nachfüllen einer elektronischen Zigarette verwendet werden kann. Maßgeblich ist somit Verwendungspotential und – zweck der im Behältnis enthaltenen Flüssigkeit, ohne dass diese unmittelbar gebrauchsfertig sein müsste.

    als Konkretisierung einbauen müssen.

    Der Zwang „Nachfüllbehälter“ als Begriff zu nutzen ist im Tabaksteuergesetz nicht gegeben, weshalb sie „Flüssigkeit, die zum Konsum eines mittels eines Geräts erzeugten Aerosols oder Dampfes geeignet sind“ geschrieben haben. Damit sind ALLE Flüssigkeiten, die Liquidbestandteil werden können und mit der Zweckbestimmung „zum Dampfen“ verkauft werden, auch in der Steuer drin. Es muss nicht einmal draufstehen. Wenn sie in einem Dampfer-Shop verkauft werden, dann sind sie „zum Dampfen“ und müssen versteuert werden. Es ist dann egal, ob auf dem Aroma lediglich draufsteht: „Lebensmittelaroma“.

    Theater, Discos, Milchbauern, Pferdefreunde, Kosmetikhersteller juckt das nicht, denn die kaufen ihren Kram nicht im Dampfer-Shop und werden auch keine „Dampfer-Base“ erwerben. Das selbe Zeug, was die woanders kaufen, wird nicht tabakversteuert und bleibt so günstig wie bisher.

  • Der Zwang „Nachfüllbehälter“ als Begriff zu nutzen ist im Tabaksteuergesetz nicht gegeben, weshalb sie „Flüssigkeit, die zum Konsum eines mittels eines Geräts erzeugten Aerosols oder Dampfes geeignet sind“ geschrieben haben. Damit sind ALLE Flüssigkeiten, die Liquidbestandteil werden können und mit der Zweckbestimmung „zum Dampfen“ verkauft werden, auch in der Steuer drin. Es muss nicht einmal draufstehen. Wenn sie in einem Dampfer-Shop verkauft werden, dann sind sie „zum Dampfen“ und müssen versteuert werden. Es ist dann egal, ob auf dem Aroma lediglich draufsteht: „Lebensmittelaroma“.

    Das sind Interpretationen deinerseits. Das steht dort so nicht.
    Kein Vorprodukt ist eine "Flüssigkeit, die zum Konsum eines mittels eines Geräts erzeugten Aerosols oder Dampfes geeignet sind". Ebensowenig die Einschränkung auf E-Zigarettenshops ist in diesem Satz in irgendeiner Form herauslesbar.
    Wenn du alles als verdampfbare in obige Kategorie zählst, musst du diese Steuer auf all dieses - völlig unabhängig wo es verkauft wird - berechnen.
    Ich glaube dass sie sich mit dieser Formulierung auch keinen Gefallen getan haben, sie ist alles anderes als rechtssicher und präzise.

  • Nur mal so zum EINORDNEN!


    Das Argument für die Besteuerung von Flüssigkeiten für das Dampfen ist, neben den wunschdenken-basierten Steuermehreinnahmen, die Lenkungswirkung, weil Liquid-Aerosol KREBSERREGEND ist.


    Dass es KREBSERREGEND ist, habe das BfR festgestellt. Zum Beweis wurden sie archäologisch tätig und haben ein Dokument des BfR vom Februar 2012 (letzte Aktualisierung Januar 2013) ausgegraben. Da sagten sie, man könne noch gar nix sagen, weil das Dampfen noch so „jung“ sei (ja, war es damals echt noch… re-la-tiv „jung“), aber man könne doch was sagen, denn Studien hätten bedenklich hohe Konzentrationen krebserregender Stoffe im Aerosol festgestellt. Die Studien sind als Quellen genannt.


    Und JA, bei diesen Studien wurden nicht unbedenkliche Mengen solcher Stoffe gefunden. Aber ALLE Studie, die hier als Beleg dienen sind zu 100% KOKELSTUDIEN aus der Frühzeit der Forschung. Da wurden Clearomizer im Dauerbetrieb gequält… da kam nur noch etwas raus, was niemand freiwillig inhalieren würde. Ja… das gilt für ALLE angeführten Studien. Die sind schon damals aus diesen Gründen (Benutzung der Verdampfer außerhalb der Spezifikationen und fernab der Realität) wissenschaftlich ZERLEGT und damit widerlegt worden.


    Und dieses historische Dokument (immerhin neun Jahre alt) wird als Beweis für „krebserregend“ angesehen. 'Zig spätere Studien unter realen Bedingungen, die festgestellt haben, dass besagte Stoffe knapp oberhalb der Nachweismenge oder gar nicht nachweisbar vorhanden sind, finden keine Berücksichtigung.

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!