Die Steuer ist durch und zwar schlimmer als erwartet!

  • Aldi hatte hier neulich einen Duftzerstäuber, der haut ganz schön was an Aromen durch. Mit den Duschgels, Seifen und Lotions kommt da ganz gut was zusammen, das muss man schon mit VPG strecken, sonst wird das noch so teuer wie diese komischen Dinger namens E-Zigaretten :D :D

    Wissen nutzt nur wenn man es anwendet. :midi36:

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    Es wurde bereits alles gesagt - nur noch nicht von jedem ;) (Karl Valentin)

  • So lob ich mir das Dr. Ipper. Du läufst als leuchtender Bleistift vorne weg. Wir sollten aber das Thema nicht zu sehr hier ausbreiten, sonst findet der Zoll in den Foren gleich noch Hilfen, wie er wo fündig werden kann. Die sollen mal selbst überlegen - wenn sie denn überhaupt wollen - wie sie vorgehen wollen/sollen.

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    Ich dampfe, also... wo bin ich hier?

  • Auf der Seite des Zoll muss dafür wohl das Formular 1625 Steuererklärung für Tabakwaren und Tabakwarensubstitute im Einzelfall verwendet werden.

    Nö, das ist das Formular für gewerblich inbesitzgehaltene Substitute. Für "Privat" jibbet wohl noch keine "Lösung".

    Korrektur: Das Formular wurde wohl angepasst und kann nun auch durch "Privat" genutzt werden.

  • Bin kein Fachmann, aber soweit ich das bisher gehört habe, soll das das richtige Formular sein, und an zu kreuzen ist:

    3.3

    von Herstellung ohne Erlaubnis (§ 15 Absatz 4 Satz 1 Nummer 2 TabStG gegebenenfalls in Verbindung mit § 1b Satz 1 TabStG)*


    Es gab dazu auch ein Video vom Markus Ense von den D4mpfern, wo er das im Detail erklärt hat


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    Ich lasse mich aber auch gerne eines besseren belehren....

  • Was die Nachversteuerung inbesitzgehaltener Substitute, die legal noch ohne Steuerbanderole erworben wurden (also vor dem 13.02.), kann das Formular nicht verwendet werden. Dieser Punkt ist als Versteuerungsgrund im Formular gar nicht vorgesehen.

    Es müsste da einen Punkt 3.14 geben: Inbesitzhalten von Tabakwaren, wenn die Steuer im Steuergebiet noch nicht erhoben wurde. (§ 15 Absatz 1 Satz 1 in Verbindung mit § 23f Absatz 4 letzter Halbsatz TabStG)

    3.3 gilt von der Formulierung her für das Selbstmischen unter Verwendung von Nicht-Substituten, wobei da ein Fehler drin ist: Der referenzierte § 15 Absatz 4 Satz 1 Nummer 2 TabStG hat mit Herstellung gar nichts zu tun, sondern regelt eine Steuerbefreiung und keine Steuerentstehung. Egal... Fehler passieren, das werden sie wohl noch ändern müssen. Richtig wäre: "(§ 15 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 in Verbindung mit § 6 TabStG)"

    Hinweis: Wer nun Liquid selbst mischt und dabei unversteuerte Nicht-Substitute verwendet, kann mit dem Formular sein Gewissen erleichtern und die fällige Steuer dafür anmelden... und dann auch bald löhnen... er entgeht damit aber nicht der Strafverfolgung nach der Abgabenordnung.

  • Hinweis: Wer nun Liquid selbst mischt und dabei unversteuerte Nicht-Substitute verwendet, kann mit dem Formular sein Gewissen erleichtern und die fällige Steuer dafür anmelden... und dann auch bald löhnen... er entgeht damit aber nicht der Strafverfolgung nach der Abgabenordnung.

    Welches Gewissen denn? :lol04:

    ... und wer oder wie soll denn diese sog. "Strafverfolgung" aussehen? Außer im möglicherweise vermehrten Denunziantentum, wo man mich vielleicht aus persönlichen Beweggründen anzeigen würde, um vielleicht irgendeinen finanziellen Vorteil zu bekommen (Prämien?), halte ich dies personell (durch den Zoll, die Polizei oder das Ordnungsamt) unmöglich, alle Dampfer zu erwischen, vor allem nicht uns MTLer, die i.d.R. kaum mit Riesenwolken in der Öffentlichkeit auffallen!

    Ansonsten könnte diese Gefahr auch der Tod aller Dampferforen sein, da sich dann bald niemand mehr über seine entlarvenden Dampfer-Themen outen will und keine Beiträge mehr ungeniert geschrieben werden...

    :emojiSmiley-41:Tschööö - Bernie :emojiSmiley-102:

    6 Mal editiert, zuletzt von Bernie (13. Februar 2023 um 22:50)

  • OK, wer ist denn dann so blöd, sich quasi selbst anzuzeigen, um damit diese Strafverfolgung zu provozieren? Das ist doch alles völlig illusorisch und demotivierend, wenn man für seine Ehrlichkeit einer Steuernachzahlung danach auch noch bestraft wird!

    :emojiSmiley-41:Tschööö - Bernie :emojiSmiley-102:

  • Sehe es schon kommen: Polizei Razzia:

    Da ist nicht die Polizei sondern der Zoll zuständig. Die haben wie die Polizei entsprechende Befugnisse incl. Handfesseln und Schusswaffen. Aber keine Angst, letzteres wird im Zweifelsfall keinen Dampfer betreffen.

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    Ich dampfe, also... wo bin ich hier?

    Einmal editiert, zuletzt von Heiner (15. Februar 2023 um 18:53)

  • Ich stelle mir jetzt einfach mal vor, wie der Zoll zahlreiche Mitarbeiter anwirbt - quasi als Outsourcing dieses Zollbereiches auf andere Dienstleister, die nur kurz geschult auf uns Dampfer losgelassen werden, um überall (vielleicht sogar mit speziell ausgebildeten Suchhunden, die auf 0.0001 % Aroma schon anschlagen werden!) den aromatisierten Dampf aufzuspüren und gleich die fehlenden Steuergelder einzuziehen! Für die Strafverfolgung werden sich sicherlich noch andere Outsourcing-Gruppierungen kümmern, die aus dem Polizeiapparat unserem Vergehen nachgehen werden... :lol04:

    :emojiSmiley-41:Tschööö - Bernie :emojiSmiley-102:

    Einmal editiert, zuletzt von Bernie (15. Februar 2023 um 18:35)

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