DREYENBERG – Tabaksteuer auf reines Glycerin unzulässig – DREYENBERG erstreitet Entscheidung vor dem Finanzgericht Düsseldorf
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Das Finanzgericht Düsseldorf hat entschieden, dass reines Glycerin nicht der Tabaksteuer unterliegt, da es sich laut Gericht nicht um ein Tabak-Substitut, sondern um einen neutralen Rohstoff handelt. Das Hauptzollamt hat jedoch Revision eingelegt – die endgültige Klärung folgt durch den Bundesfinanzhof.