Mal ne Frage. Kennt sich jemand mit Arbeitsrecht aus? Es geht um ne Kündigungsfrist. Welche Kündigungsfrist hat der Arbeitnehmer nach 16 Jahren im Betrieb? Der zweite Abschnitt macht mich stutzig! Gelten danach die gesetzlichen 4 Wochen für den Arbeitnehmer nicht, sondern die gleiche Zeit wie für den Arbeitgeber?
Kein Blatt vor dem Mund - Frei Schnauze
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Ja, auch der Arbeitnehmer hat vertraglich die längere Kündigungsfrist vereinbart.
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naja, ich war jung und brauchte den Vertrag
Im Tarifvertrag steht aber, dass der Arbeitnehmer 4 Wochen hat. Keine Ahnung was da eher zählt
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Immer der persönlich verhandelte Vertrag.
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Keine Ahnung was da eher zählt
Wenn du in einer Gewerkschaft bist, dann frag dort sicherheitshalber mal nach.
Es gilt natürlich das Subsidiaritätsprinzip, will sagen das Gesetz steht über einem Vertrag da höherrangiges Recht.Korrektur:
Das Subsidiaritätsprinzip gilt hier nicht. Das bezieht sich nur auf Gesetze und Verordnungen etc. Verträge sind davon nicht betroffen.
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Wenn es zum Nachteil des Arbeitnehmers, Mieters, oder wem auch immer in schlechterer Position ist Heiner
In diesem Fall, so sieht es aufgrund der spärlichen Informationen aus, haben sich vor Jahren zwei Vertragsparteien auf eine bestimmte Kündigungsfrist geeinigt. Und die ist für beide Parteien heute noch gültig.
Die gesetzlichen Regelungen sind nur das Mindeste was vertraglich nicht abbedungen werden kann.
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Steht denn irgendwas zu der verlängerten Kündigungsfrist in dem Vertrag? Oder gibt es eine andere Verschriftlichung der längeren Kündigungsfristen?
Ich kenne es nur so, dass das verschriftlicht sein muss und "sonstige Nebenabreden" keine Gültigkeit haben.
Mein Tarifvertrag hat mir z. B. nach x Jahren eine sechsmonatige Kündigungsfrist zum Quartalsende beschert, Aufhebungsvertrag wurde abgelehnt und so bin ich brav nach Kündigung im August (bis zum 31.10. einzureichen) noch bis zum 31. März erschienen.
Als ich etwa vier Wochen vorher ein paar Tage krank war, ging "man" empörender Weise davon aus, dass ich das bis zum 31.03. auch bliebe. Das ärgert mich bis heute...
Ich hoffe die verlängerte Kündigungsfrist verschafft Dir beim neuen Arbeitgeber keine Probleme.
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Wenn in Deinem Vertrag NUR von 4 Wochen die Rede ist und keine Klausel bzgl. Verlängerung der Kündigungsfrist mit zunehmender Betriebsangehörigkeit würde ich davon ausgehen, dass das immer noch gültig ist.
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Fragen willste den Chef/Personaler sicher nicht, daher einfach mit 4 Wochen kündigen (wenn gewünscht). Nimmt er es nicht an, wird er dir schon sagen, was der Vertrag sagt, ansonsten stimmt er ja zu durch Annahme
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Ohne was neues zu haben, würde ich ja nicht kündigen. Dafür müsste man halt mal wissen wie lang die Kündigungsfrist ist Aber mal angenommen, die Frist wäre wirklich 5 Monate, find mal im Moment nen Arbeitgeber, der 5 Monate wartet.
Ein Arbeitskollege hat zur Zeit das Problem, dass er mit ner 4 Wochenfrist gekündigt hat und der Arbeitgeber ihn wegen der Vereinbarung nicht ziehen lässt
Ich werde die Tage mal bei der IG Metall mal wegen ner Rechtsberatung anfragen.
Hätte ich die Kinder nicht, würde ich es wohl drauf ankommen lassen, irgendwas findet sich für nen guten Handwerker immer! Aber so brauch ich halt was Sicheres.
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Aufgrund von Fachkräftemangel sind die Chancen für Arbeitnehmer derzeit deutlich besser. Aber ist schon klar, das du dich absichern musst. Gibt aber durchaus Firmen, die auch auf gute Leute länger warten. Fragen kann man aber auch nutzen, so nach dem Motto, andere zahlen mehr, ich überleg da gerade, was sagst du Chef ?
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Manchmal warten Arbeitgeber ,bestimmt nicht in allen Branchen, aber gerade in denen, in denen es an Fachkräften mangelt, auch länger - ich habe, wie gesagt, im August dafür unterschrieben, dass ich im April anfangen werde. Weil ich auch gelernt habe: Ohne was Neues zu haben, kündigt man nicht. Auch wenn die Chancen gut sind.
Ich denke dass die Rechtsberatung bei der Gewerkschaft da am ehesten Klarheit bringt.
Und vielleicht mal bei dem Kollegen nachfragen, wo das mit der verlängerten Kündigungsfrist steht bzw. worauf sich der AG beruft. Ich nehme an, dass sowas wie "das war schon immer so" eher nicht die Grundlage ist ...
Edit ZumaFx manchmal geht's ja nicht ums Geld sondern um die Zustände. Und wenn der Chef mehr Geld bietet, geht's ihm auch selten um Dich sondern um die Besetzung des Arbeitsplatzes (neue AN zu finden und einzuarbeiten kostet Geld, Zeit und Nerven) und ggf. darum, zu verhindern, dass Wissen abwandert (damit meine ich keine Betriebsgeheimnisses, diese sind selbstverständlich als solche zu verschweigen).
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Ich hatte immer das Glück, das ich mir die meisten Jobs aussuchen konnte. Mir war auch immer am wichtigsten, das ich die Leute da mochte, weil es einfach keinen Sinn macht, schon auf dem Weg zur Arbeit zu denken das man lieber wieder nach Hause will. Aber die Realitäten des (Über-)Lebens sollte man natürlich immer im Auge haben bei solch existenziellen Dingen. Im Moment steht für gut ausgebildete Arbeitnehmer halt das Pendel auf der guten Seite, daher ruhig auch mal "übern Tellerrand gucken", fragen kostet ja nix
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Unter der Nr. 3 des Vertrages steht doch das die verlängerte Kündigungsfrist auch für den Arbeitnehmer gilt.
Unter dem Paragraphen 622 BGB braucht man dann nur noch ablesen wie lang das ist.
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Guckst Du hier NORDHesse
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Da steht nur "soweit", was bedeutet, das es entweder extra Abmachung gibt wg. Kündigungsfrist (die dann für beide Seiten gleich ist), wenn nicht, nach BGB.
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Ach guck, ich hatte das so verstanden, dass sich nur die vierwöchige Kündigungsfrist aus §622 BGB ergibt, weil der im Absatz danach nicht nochmal erwähnt wird.
Aber eigentlich ist es ja logisch, dass sich auch die verlängerten Fristen dann aus dem Paragraphen ergeben.
Da hilft wohl nur, beim potentiellen neuen AG mit offenen Karten zu spielen. Ich denke schon, dass man auf gute Handwerker auch wartet. Und dass denen klar ist, dass Dich Dein aktueller AG auch nicht einfach früher ziehen lässt. Früher gab's ja durchaus auch Auflösungsverträge, aber die Zeiten sind wohl vorbei... ich habe mal etwas riskant dienstags um einen Auflösungsvertrag zu Sonntag gebeten und auch bekommen, so dass ich montags woanders anfangen konnte. Wo ich dann 12 Jahre später die erwähnte ewig lange Kündigungsfrist "abarbeiten" durfte.
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Die in der persönlich vereinbarte Kündigungsfrist darf aber nicht zu Lasten des Arbeitnehmers schlechter sein als die im Gesetz. In dem Fall kann sich der Arbeitnehmer immer auf die gesetzliche Regelung berufen.
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Die in der persönlich vereinbarte Kündigungsfrist darf aber nicht zu Lasten des Arbeitnehmers schlechter sein als die im Gesetz. In dem Fall kann sich der Arbeitnehmer immer auf die gesetzliche Regelung berufen.
So hatte ich das auch immer verstanden
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Frag doch einfach einen Anwalt für Arbeitsrecht NORDHesse
Worin soll in der Individualvereinbarung eine Schlechterstellung des Arbeitnehmers stecken? Nur weil man schnell den Job wechseln möchte und das aufgrund Vertrag nicht kann?
Ganz vergessen: Im 622 BGB steht auch nicht, dass der nur für Arbeitgeber gilt.
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