Die Steuer ist durch und zwar schlimmer als erwartet!

  • @yellowbear

    Das ist nicht nur ein bisschen unrealistisch, das ist sehr unwahrscheinlich. So eine Hausdurchsuchung darf gar nicht "einfach so" gemacht werden und kostet ne Menge Geld. Dazu ist der Aufwand unverhältnismäßig, wenn die einen einzelnen Dampfer filzen, kommt da am Ende eine Suppenkelle Liquid bei rum, die dann einen Esslöffel Nikotin enthält. Nikotinsteuer dann bei sagen wir mal 10 Euro, Kosten für Durchsuchung und Verfahren bei einer 4-stelligen Summe. Noch dazu ist der Gebrauch nicht strafbar, da wäre also "nur" eine Steuerhinterziehung verfolgbar.

    Und selbst wenn, nur weil VG irgendwo im Schrank steht und ich zufällig auch dampfe, heisst das noch lange nicht, das ich das VG nicht doch für Seife und Co. verwende und artig das verstuerte Liquid dampfe. Könnten die natürlich im Labor checken lassen, was noch mal eben ein paar hundert Euro kostet ...

    Also ziemlicher Blödsinn und fällt wohl eindeutig in die Kategorie Panikmache.

    Wissen nutzt nur wenn man es anwendet. :midi36:

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    Es wurde bereits alles gesagt - nur noch nicht von jedem ;) (Karl Valentin)

  • @yellowbear guckst du manchmal Krimis im Fernsehen? War schon einmal ein Polizist in deiner Wohnung und hat dort herum gekramt? Vorsorglich schreibe ich noch: bitte nur für dich auf diese Frage antworten.

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    Ich dampfe, also... wo bin ich hier?

  • @yellowbear ,

    als Dampfer steht man bei seinem kommunalen Hydroxylsäureanbietrer automatisch unter

    Generalverdacht, deshalb bedarf es keiner Hausdurchsuchung durch das DSEK.

    Hydroxylsäure ist ein Substitut (ich muss bei diesem Wort immer an den Song von The Who denken, okay den gibt es auch von Clout) .

    Vielmehr ist man in der Nachweispflicht, das man keine Hydroxylsäure dampft.

    Haben ist besser als Brauchen:popcorn01:

  • Ich kaufe meinen Poolbedarf bei meinem Chemiker meines Vertrauens und das schon jahrelang.

    Da ist schon mancher Kanister VG mit dabei gewesen. Und so werde ich das weiter handhaben.

    Allerdings muss ich mir jetzt noch Wissen über Naturkosmetik zulegen.

    Es gab mal was. Ist schon 4 Jahre her.

    Ich brauchte dringendst Weingeist von der Apotheke. 20ml. Da wurde ich dann gefragt, für was ich das benötige. Ehrlich wie ich bin, sagte ich zum auflösen von Menthol. Da bekam ich es nicht.

    In der zweiten Apotheke war ich dann schlauer und die fragte mich auch, was machen Sie mit dem Weingeist?

    Ich drauf, Eierlikör. Und Schwupps hatte ich meine 20ml Weingeist

    Es wird immer wieder Schlupflöcher geben. Weil ich kann mir nicht vorstellen, das die dann in das VG noch irgendeine Substanz dazugeben. Weil dann wird es für die "BIO" Cremes auch nicht mehr zu gebrauchen sein.

    Ich kann es mir also nicht vorstellen, das wenn ich bei einem Chemiker VG kaufe, dann gleich auch noch Steuerhinterziehung mache.

    Vor allem wenn man bedenkt, wo überall das mit dabei ist. Es ist schon krass, was sich da die Politik hat einfallen lassen.

    Aber ich frage mich ja immer noch, wie wollen sie das alles kontrollieren von Privatpersonen, unmöglich.

    V

  • Deiner Beurteilung kann ich leider nicht folgen Sparks und ich denke, es ist nicht gut es so an die große Glocke zu hängen. Wenn der Gesetzgeber und das zuständige Finanzministerium Lücken gelassen haben, die sich als Lücken zu unseren Gunsten erweisen, hänge ich das nicht an die große sprichwörtliche Glocke sondern ich nutze sie still schweigend und unterstelle nicht Blödheit sondern vielleicht sogar eine gewisse Form der Weitsicht. Vielleicht verbirgt sich ja dahinter die Ab- und Einsicht, dass man die Daumenschrauben nicht zu weit schließen darf um evtl. wirtschaftlich noch Schlimmeres zu vermeiden. Darüber hinaus muss man sich auch die Begründung eines Gesetzes durchlesen um es zu verstehen , die Begründung ist Teil des Gesetzes und gehört auch dazu. Auf die kann man sich in einem möglichen Rechtsstreit ebenfalls berufen.

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    Ich dampfe, also... wo bin ich hier?

    2 Mal editiert, zuletzt von Heiner (19. Januar 2022 um 12:36)

  • Die Begründung zu einem Gesetzestext ist hilfreich um zu erfahren was der Gesetzesgeber wohl vorhatte, aber für einen eventuellen Rechtsstreit ist die Begründung nicht unbedingt hilfreich. DAS musste hier in NRW auch eine gewisse Gesundheitsministerin vor Gericht erfahren als die meinte das Dampfer zwar im Gesetzestext zum Nichtraucherschutzgesetz nicht mal erwähnt wurden, aber sehr wohl in der Begründung genannt wurden und von daher genau wie Raucher sich an dieses Gesetz zu halten hätten. Damals hatte der Richter der Ministerin gesagt (und den Satz hab ich mir gut gemerkt xD) "Was nicht im Gesetz drinsteht, ist auch nicht gemeint."

    Das dieses neue Gesetz in der jetzigen Form völlig unbrauchbar ist (jedenfalls für das was der damalige Finanzminister und jetzige Bundeskanzler sich so ausgemalt hatte was das Gesetz bewirken würde) ist sowohl dem Zoll als auch dem Finanzministerium wohl bekannt (VapersGuru hat ja kein Staatsgeheimnis ausgeplaudert).

    Eigentlich sollte das neue Gesetz wohl eine so genannte "Lenkungssteuer" sein, das Gesetz sollte das Rauchen und das Dampfen "unattraktiv" machen und die Leute davon abbringen das zu tun, aber zumindest beim Dampfen wird sich das Gesetz vermutlich früher oder später (eher früher als später) als kapitaler Rohrkrepierer entpuppen.

    Hätten die wie ursprünglich geplant nur das Nikotin als Ziel der Steuer im Auge gehabt, dann würde die neue Steuer auf lange Sicht wohl funktionieren, aber einfach sämtliche Flüssigkeiten die man in einer Dampfe benutzen will zu besteuern und dieselben Flüssigkeiten nicht zu besteuern wenn die nicht dafür genutzt werden sollen (oder zumindest so angepriesen werden) ist so ziemlich die dämlichste Idee die man sich überhaupt vorstellen kann.

    Man muss weder Zollbeamter noch sonst wie juristisch bewandert sein um sich die Auswirkungen des neues Gesetzes in der jetzigen Form vorzustellen. Ich glaube wir alle wissen das Anbieter für PG und VG für die Herstellung von Kosmetik (oder ähnliches) ein gutes Geschäft machen werden und Shops die Mischungen von Lebensmittelaromen für "Drinks" anbieten werden wie Pilze aus dem Boden schießen (während die klassischen Liquidshops so nach und nach verschwinden werden). Einzig die Anbieter von Nikotinshots werden wohl nicht um die neue Steuer rumkommen.

  • Dazu gibt es Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts Sparks. Die Begründung ist "immer" Bestandteil des Gesetzes. Ein Richter geht streng nach dem Buchstaben des Gesetzes vor - logisch. Wenn wir als Betroffene bei Verständnisfragen wissen wollen was umgangspsrachlich gemeint ist, können wir in die Begründung schauen. Das geht sogar bei älteren Gesetzen, weil man die Begründung und das dazu gehörige Gesetz bei der Bundesdruckerei oder der Bundestagsverwaltung nachbestellen kann.

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    Ich dampfe, also... wo bin ich hier?

  • Also mich würde mal interessieren, an genau welchem Datum diese ganzen Flüssigkeiten so viel kosten werden, also 1 Liter Base 300 Euro. Weiß jemand, wann ganz genau das sein wird? Wird es eigentlich so eine Übergangszeit geben, wo die alten Bestände verkauft werden und wie lange wird diese Regelung gelten? Weiß das irgendjemand?

  • Das findest du hier im Forum @yellowbear , das wurde alles schon lang und breit diskutiert.

    Viele deiner Fragen könntest du dir mit der Suchfunktion hier schnell beantworten ;)

    Aber ums dir einfacher zu machen: 1.7.22 ist der Stichtag, ein Abverkauf ist wohl noch ne Weile für Altbestände möglich.

    Es wird auch stufenweise teurer, erstmal noch nicht sofort auf die hohen Summen, das hohe Niveau wird erst in 4 Jahren erreicht werden.

    Wissen nutzt nur wenn man es anwendet. :midi36:

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    Es wurde bereits alles gesagt - nur noch nicht von jedem ;) (Karl Valentin)

  • Es wird auch stufenweise teurer, erstmal noch nicht sofort auf die hohen Summen, das hohe Niveau wird erst in 4 Jahren erreicht werden

    Dann hat man eigentlich noch viel Zeit.

  • Sorgt bitte dafür, dass ihr ALLES bis zum 01.07. vorrätig habt! Es geistert ja in der Blase immer noch das Gerücht herum, dass ein Abverkauf von unversteuerter Ware bis Februar 2023 legitim sei.

    Dem ist nicht so!!

    #IchDampfeIchWähle #

  • Es gibt dazu nichts schriftliches DerPepe und nur das ist von Relevanz. Zeige mir einen Absatz in der Verordnung der das Gegenteil behauptet. Der Zoll bzw die Zolldirektion sind nur ausführende Organe wie Du ja weißt.

    #IchDampfeIchWähle #

  • Zitat

    §15 Abs. 1 TabStG

    Die Steuer entsteht zum Zeitpunkt der Überführung der Tabakwaren in den steuerrechtlich freien Verkehr…

    Damit kann unversteuerte Ware, die sich bereits im Handel befindet, auch unversteuert verkauft werden. Ab dem 1.7. produzierte bzw. in den Handel gebrachte (Überführung in den steuerrechtlich freien Verkehr) Ware muss versteuert werden, vorher in den Handel gebrachte hingegen nicht. Allerdings greift ab dem 13.02.2023 die EU-Richtlinie 2020/262/EU nach der dann bei „inbesitzgehaltener“ (hier also noch vor dem 01.07.2022 in den Handel gebrachter, unversteuerter) Ware zu einer Steuerentstehung führt. Bedeutet: Was dann noch an unversteuerter Ware im Handel war (da wird eh nix mehr übrig sein… egal) muss versteuert werden.

    So steht es im Gesetz.

  • Zwar liegt mir Schadenfreude fern, ein herzhaftes "har har har" kann ich mir allerdings nicht verkneifen (andere, vernünftigere Vorhaben wurden schließlich auch im Vorfeld mit dem Argument der Nichtdurchsetzbarkeit abgewürgt).

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