Neues aus der Dampfdruck-Presse

  • Das DB birgt immer noch einige Wissensschätze und eine tolle Geschichte, die vermutlich mit einer neuen Software verloren gehen, oder liege ich da falsch?
    Wenn Du mit Deinem Eindruck richtig liegst, DerPepe , wünsche ich dem neuen Betreiber ansonsten natürlich viel Erfolg.

  • Das dritte Änderungsgesetz zum Tabakerzeugnisgesetz…

    ...geht wohl an uns vorbei.

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    Zumindest was den Referentenentwurf betrifft. Er soll wohl aromatisierte, erhitzte Tabakprodukte (Tabaktoaster) verbieten. Diese soll es dann nur noch mit reinem Tabakgeschmack geben. Grund für die Änderung ist die Delegierte Richtlinie (EU) 2022/2100 vom...

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  • Man merkt deutlich das Ärzte heutzutage weder den Eid des Hippokrates noch das Genfer Gelöbnis ablegen müssen (ist nicht mehr verpflichtend). Die Ärzte in der Bundesärztekammer haben wahrscheinlich eher geschworen das Wohl ihres Bankkontos zu beachten.

    Mich erinnert die Bundesärztekammer immer mehr an eine kriminelle Vereinigung deren Mitglieder sich das Ziel gesetzt haben der Bevölkerung größtmöglichen Schaden zuzufügen um sich daran zu bereichern.

  • Ich muss mal ganz blöd fragen,wie man nachversteuert. Rein interessehalber.

    Ich kann ja vermutlich nicht mit meinen 2l Base und 37 Nikotinshots im Finanzamt aufschlagen und sagen "Hey, ich muss noch nachversteuert, bitte berechnen und kassieren Sie" (obwohl der Gedanke lustig ist, gerade wenn es sich um größere Bunker und viele Leute handelt)

  • M.E. kann eine Nachversteuerung nicht in Betracht kommen. In Deutschland trägt der Rechtsgrundsatz, dass belastende Gesetze nicht rückwirkend gelten dürfen. Das schließt automatisch eine Nachversteuerung automatisch aus.

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    Ich dampfe, also... wo bin ich hier?

  • Ich muss mal ganz blöd fragen,wie man nachversteuert. Rein interessehalber.

    Wie das praktisch nun eigentlich laufen soll, weiß ich auch nicht. Interessiert mich auch nur aus "journalistischen" Gründen. Denn erstens lebe ich Exil... und zweitens würde ich meinen Bunker, wenn ich noch in Deutschland wäre, definitiv nicht nachversteuern.

    Ich schätze, die Frage wird in der nächsten Zeit vom Zoll beantwortet... in einer "Fachmeldung".

    Wenn die bei mir aufblinkt, berichte ich nach.

    In Deutschland trägt der Rechtsgrundsatz, dass belastende Gesetze nicht rückwirkend gelten dürfen.

    Das Rückwirkungsverbot greift in diesem Fall nicht. Denn Du musst nicht "rückwirkend" nachversteuern, sondern aktuell. Du bist in Besitz von Ware, für die nun eine Steuer zu entrichten ist. Und die greift dann ab Inkrafttreten.

    Beispiel: Du lebst in einer Gemeinde, in der es bisher keine Hundesteuer gab. Du hast seit drei Jahren einen Hund. Würde nun ab morgen Hundesteuer erhoben werden, dann müsstest Du ab morgen die Hundesteuer für den Wuffi entrichten. Ein Verstoß gegen das Rückwirkungsverbot läge vor, wenn sie Dir auch noch die Steuer für die vergangenen drei Jahre abnötigen wollten. Und nun ersetze Hund durch Substitut. ;)

  • Wenn ich aber - rein Theoretisch - alles fertig abgemischt habe - vor dem Datum - dann ??????

    Wer anderen eine Grube gräbt - hat meist ein Grubengrabegerät

    Das Tolle an Intelligenz ist, dass man Ironie versteht. Das Traurige daran ist, dass man merkt, wie viele es nicht tun.

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  • Das Rückwirkungsverbot greift in diesem Fall nicht. Denn Du musst nicht "rückwirkend" nachversteuern, sondern aktuell. Du bist in Besitz von Ware, für die nun eine Steuer zu entrichten ist. Und die greift dann ab Inkrafttreten.

    Ich sehe das genau so wie beschrieben. Genau das von dir beschriebene Szenario ist die nicht statthafte rückwirkende Besteuerung. Vergleichbar wäre, dass die Umsatzsteuer erhöht würde und der Zoll käme um in den heimischen Gefriertruhen zu prüfen und die darin enthaltenen Waren entsprechend nachträglich mit dem höheren Steuersatz zu versteuern. So habe ich es zumindest mal gelernt im Studium. Entsprechend mache ich mir da keinerlei Gedanken. Das gilt übrigens für alle belastenden Gesetze - grundsätzlich. Nicht der Besitz sondern der Kauf ist massgebend. Entsprechend braucht man auch nichts anzumischen oder ein paar ml schon einmal vorsorglich abzuzapfen.

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    Ich dampfe, also... wo bin ich hier?

  • Genau das von dir beschriebene Szenario ist die nicht statthafte rückwirkende Besteuerung.

    Das gilt für Verkehrssteuern, die an einen andauernden Vorgang geknüpft sind. Das gilt aber nicht uneingeschränkt für Verbrauchsteuern, wie die Liquidsteuer. In diesem Fall gibt es sowas, wie einen Bestandsschutz, der jedoch nicht uneingeschränkt und unbeschränkt greift. Er ist in der Regel befristet. Und genau diese Frist wurde uns Bunkerern eingeräumt... vom 01.07.2022 bis zum 13.02.2023. In dem Zeitraum war es unschädlich. noch unversteuerte Substitute zu besitzen und zu verbrauchen. Alles was danach noch vorhanden ist, da wird die Steuer fällig.

  • Wird es eng in „Ulis Zelle“?

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    Nachdem die Diskussion um die Liquidsteuer, die Notwendigkeit der Nachversteuerung und das strafbare Selbstmischen mit unversteuerten Bestandteilen aus aktuellem Anlass wieder aufgeflammt ist, möchte ich hierzu einige Fakten nennen und Denkanstöße geben. Ich fange mal mit dem einfachsten an. Nach…

    ..:: Weiterlesen ::..

  • Im Grunde hast du mit den Erklärungen ja Recht. Ich möchte nur Mal einen Aspekt zu bedenken geben, die evtl. dadurch erzeugte Angst oder Sorge vor entsprechenden Handlungen wie von dir beschrieben. Wie groß ist die Gefahr, daß der Zoll Zuhause kontrolliert? Wie groß ist die Gefahr, daß ein Zöllner mich auf der Straße oder in der Fußgängerzone auf mögliche Steuervergehen hin kontrolliert? Ich hab noch nie einen Zöllner bei uns im Ort gesehen.

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    Ich dampfe, also... wo bin ich hier?

  • Neulich in der Straßenbahn: Fahrkarten und Liquidkontrolle.

    :thumbsup01:

    Jetzt mal ganz ehrlich. Macht sich irgendwer tatsächlich Gedanken über eine mögliche Kontrolle?

    Wie leicht wäre die Welt zu regieren, wenn sie nicht aus Menschen bestünde.

    Friedrich Sieburg

  • Macht sich irgendwer tatsächlich Gedanken über eine mögliche Kontrolle?

    Nein, wohl eher nicht… wobei… ich hab schon gelesen, dass welche eine leere Liquidpulle mit Banderole mitführen wollen… für den Fall der Fälle.

    In der freien Wildbahn jibbet keine Kontrollen… und der Zoll macht sich mit Sicherheit nicht die Mühe, Foren zu durchkämmen oder gar richterliche Beschlüsse einzuholen, um an Bestelldaten von Shops ranzukommen.

    Es gibt schlicht keinen Grund zu Panik oder Sorge. Das, was ich skandalös finde ist, dass hier eine Gruppe von Menschen ohne jeglichen vernünftigen Grund kriminalisiert wird.

  • Die Antworten auf die beiden Fragen sind natürlich absolut unverschämt. Aber mal ganz ehrlich, hat irgendjemand was anderes erwartet?

    Immerhin kommen die Antworten von, zumindest nach meinem Dafür halten, ahnungs- und gewissenlosen lobbygesteuerten Politikern.

    Wie leicht wäre die Welt zu regieren, wenn sie nicht aus Menschen bestünde.

    Friedrich Sieburg

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