• Vielleicht sollten wir -ich weiß aber nicht wo es am besten hineinpassen würde- den Threat: "Wo gibt es die günstigsten Nikotinshots" eröffnen. Dann könnten auch diejenigen, die nicht die Möglichkeit hatten sich rechtzeitig einzudecken auch davon partizipieren.

    Die Preisspanne der angebotenen Nikotinshots bzw. Nikotinsalze ist nämlich nicht gerade gering.

    #IchDampfeIchWähle #

  • Ich sag's mal ganz vereinfacht. Die 10 ml ist schlicht eine aus der Luft gegriffene Zahl, Tloen (edit: ups, vorher falscher Name), sie war auch damals schon durch nichts begründet.

    Nun muss man aber wissen, dass die EU bzw. deren Mitarbeiter fast nie die Texte der Verordnungen selber verfassen. Damals die zum E-Dampfen erst recht nicht, da keiner aus der EU-Administration überhaupt wusste, was E-Dampfen eigentlich genau ist. Auch Politiker hatten keine Ahnung (das haben viele heute noch nicht). Bei anderen Fach-Verordnungen besteht meist ein ähnliches Bild. Was wird also gemacht?

    Jetzt kommt die Lobbyarbeit ins Spiel. Lobbyverbände unterhalten riesige Rechtsabteilungen. Somit legen sie dicke Bände der Entwürfe der EU vor und diese werden dann nur noch Korrektur gelesen. Schon ist eine EU-Verordnung fertig. Eine Hand wäscht die andere. Die Lobbyvertreter erledigen die Arbeit für die EU, deren inkompetente Mitarbeiter dafür sehr dankbar sind.

    Beweisen lässt es sich nicht so ohne weiteres aber man kann davon ausgehen, dass wesentliche Grundzüge der TPD2, was das E-Dampfen betrifft, von Big-Tobacco formuliert wurden. Die wussten damals schon um die drohende Konkurrenz des E-Dampfens. Nur wurde zu jener Zeit noch anders gedampf als dies heute der Fall ist. Man glaubte seitens Big-Tobacco, dass mit der Reduzierung auf 10 ml das Dampfen unattraktiv würde. Dadurch hätten sie sich der Konkurrenz einfach und elegant vom Hals geschafft.

    Dass die Kreativität der Menschen danach zu ganz neuen Ideen führte, so wie wir sie heute auf dem Markt sehen, hatte seinerzeit niemand vorhersehen können. Aber einmal eine Verordnung verabschiedet, lässt sie sich nicht wieder so einfach rückgängig machen oder arg verändern. Der Drops war gelutscht.

  • Wenn Du so argumentierst, dann wäre die Rubrik ganz sinnlos. Als Neuling oder Suchender würde ich generell die Verwendung der Suchfunktion empfehlen oder alles Durchstöbern, was annäherungsweise damit zu tun hat. Daher ist vermutlich die Rubrik auch absichtlich so allgemein gehalten, um möglichst viel Raum zu bieten. Sonst haben wir bald eine Rubrik „Wo gibt es günstig Chubby-Flaschen“, eine weiter „Wo gibt es günstig Watte“ und eine weiter „Wo gibt es günstig Fertigcoils“... Im Prinzip ist mir das vollkommen egal, aber zu viel Untergliederung verwirrt auch.

  • Leider gehöre ich zu denen, die sich nicht rechtzeitig eindecken konnten, da ich erst letzten August mit dem Dampfen begonnen habe. Mich hat vor allem der viele unnötige Müll geärgert. VG und PG aus Kanistern und dann unzählige Püllecken ausdrücken um 1 Liter Nikotinbase zu haben.

    Mit etwas Recherche und der Bereitschaft, außerhalb von Deutschland zu bestellen, klappt das auch jetzt noch mit Nikotin in Flaschen. Ich habe mir 2 Literflaschen mit 72er ohne Probleme beschaffen können, Versand innerhalb EU.

    Magst du mir bitte per PN sagen,wo du die BB bestellt hast?

  • Ich hole das Thema nochmal aus der Versenkung da ich woanders eine guten Tipp las.

    Hier gibt es fertiges Liquid mit 18mg und in 0,5 Liter.

    Das wären dann für einen shot 37Cent, wenn man das umrechnet bei dem 18er und die 2 mg zum 20er vergessen wir ganz einfach mal, insgesamt mit Versand und Neukundenrabatt bei 2x500ml gerechnet, wenn ich mich nicht verrechne.

    Wer also keine Lust auf die böse Base hat und Plastikmüll vermeiden will, für den ist das eine gute Alternative und ich kenne im Moment keine bessere.

    Spoiler anzeigen

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  • Bei einigen Anbietern im Ausland kann man immer noch hochprozentige Base für günstig kaufen..

    Die Einfuhr in die EU ist aber illegal, es sei denn du bist Händler und hast die entsprechenden Papiere die nachweisen das du das importieren darfst. Ansonsten ist die Chance groß das der Zoll die Ware abfängt und (auf deine Kosten) vernichtet.

  • Sparks

    EU ist auch Ausland, da ist nix mit Zoll. Außereuropäisch hast du natürlich Recht. Aber nur weil man etwas kauft, führt man es nicht ein, da liegt die Verantwortung/Schuld beim Verkäufer, der macht dann das illegale, nicht der Käufer ;)

    Wissen nutzt nur wenn man es anwendet. :midi36:

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    Es wurde bereits alles gesagt - nur noch nicht von jedem ;) (Karl Valentin)

  • Ich halte den Artikel schlicht für einen Platzfüller, geht wohl nur um Content erzeugen.

    Der Autor selbst glaubt seinen Erguss wohl auch nicht so richtig:

    Zitat:

    Ich bin kein Jurist und ihr seht anhand meiner Ausführungen selber, es handelt sich um ein aus juristischer Sicht recht komplexes Thema. Daher kann ich Fehler in meiner Argumentationskette selbstverständlich nicht auszuschließen.

    Immer wieder lese ich in Facebookgruppen für Dampfer, dass das Bestellen von Nikotin im Ausland von einigen Nutzern als Bagatelle abgetan wird. Der eine behauptet, es sei erlaubt, der nächste es sei verboten. Bisher konnte jedoch niemand genau erklären, auf welcher Grundlage es verboten ist und vor allem, wie es in Bezug auf die tatsächliche Strafbarkeit aussieht.

    Zitat Ende

    Ich sehe den Artikel eher so als ein Aufmerksamkeit-erregen-Ding und Angstmach-schreiben, mit juristischer korrekter Sachdarstellung hat das wenig zu tun, auch wenn es sich geben möchte.

    Edit sagt noch: Hier hat (ich glaube, er wars) @PepeCyB den Artikel schon mal genauer unter die Lupe genommen und "zerpflückt"

    Wissen nutzt nur wenn man es anwendet. :midi36:

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    Es wurde bereits alles gesagt - nur noch nicht von jedem ;) (Karl Valentin)

  • Der Artikel interessiert mich einen Kehricht, die im Artikel zitierten Gesetzestextes sind eindeutig (und die kann auch keiner "zerpflücken"). Das Inverkehrbringen von Nikotin in Dosierungen über 20mg/ml und in Flaschen die mehr als 10ml fassen ist strafbar und als Inverkehrbringen gilt es schon wenn das Nikotin den Geltungsbereich des Gesetzes erreicht, sprich man kann auch als Käufer dran sein (das ist ein weit verbreiteter Irrglaube das dem Käufer nichts passieren kann), denn man ist selbst der Importeur wenn man selbst im Ausland Waren bestellt.

    Ein Händler mit den entsprechenden Papieren darf hochkonzentriertes Nikotin natürlich importieren, zum Zwecke der "Weiterverarbeitung", sprich um daraus eben viele 10ml Flaschen mit 20mg Nikotin zu machen.

    In der Sekunde in der man aus Deutschland wissentlich eine Ware im Ausland bestellt die in Deutschland illegal ist begeht man eine Straftat. Ansonsten könnte ich ja jetzt online in Kolumbien 'ne Tonne Heroin bestellen, kann mir ja nichts passieren, ich bin ja bloß der Käufer (warum hat eigentlich noch nie einer vor Gericht versucht sich damit zu verteidigen? "Herr Richter, was wollen Sie von mir? Ich bin doch bloß der Käufer....").

    Ich wäre ja auch glücklich wenn ich einen Weg fände an hochkonzentriertes Nikotin zu kommen, aber ich bin nicht bereit dafür bis zu zwei Jahre Knast zu riskieren.

  • Ist dir ja unbenommen, das du dir das nach deinem Gutdünken zurecht biegst oder eben lieber nix kaufen möchtest, weil du Angst vor irgendwelchen Strafen hast. Dadurch wird aber deine Aussage nicht richtiger ;)

    Es ist richtig, das man es nicht in den Mengen "Inverkehr bringen" darf, das wäre strafbar, aber man ist nun mal kein Inverkehrbringer, wenn man sich etwas für den Eigenbedarf kauft. Inverkehrbringen bedeutet nämlich, das man es eben in den Verkehr (und das meint, mehr als eine Person kriegen davon etwas) bringt. Das ist bei Eigenbedarf nicht gegeben. In Verkehr bringen heißt, man gibt es weiter (dabei ist egal, ob umsonst oder gegen Geld).

    Dein Beispiel mit dem Heroin ist völlig daneben, denn Heroin ist keine für jedermann legale Handelsware (Nikotin schon).

    Zumal man nicht einfach beliebige Produktgruppen da vergleichen kann, Heroin fällt in den medizinischen Bereich (wenn legal), Nikotin nicht. Da gelten jeweils anderes Gesetze und Regeln ;)

    Ich zitiere mal eine Rechtsanwaltsseite:

    Zitat:

    Für das „Inverkehrbringen“ wesentliche Merkmale sind demnach:

    • erstmalige entgeltliche oder unentgeltliche Bereitstellung
    • eines neuen Produkts
    • auf dem europäischen Binnenmarkt
    • im Rahmen einer Geschäftstätigkeit

    Zitat Ende

    Nikotin ist nun mal weder ein erstmaliges oder neues Produkt und Eigenbedarf keine Geschäftstätigkeit im Sinne eines geschäftlichen Handels. Des weiteren regelt die EU in ihrem "Blue Guide" jede Menge Ausnahmen für das Inverkehrbringen, darin steht sogar, das man sich solche Produkte selbst mitbringen darf

    (Zitat: "wenn das Produkt von einem Verbraucher bei einem Aufenthalt in einem Drittland erworben wurde und von diesem Verbraucher für seinen persönlichen Gebrauch in die EU eingeführt wurde" Zitat ende).

    Selbstverständlich gilt das alles nicht für grundsätzlich illegale Produkte wie Drogen, Waffen o.ä.

    Wissen nutzt nur wenn man es anwendet. :midi36:

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    Es wurde bereits alles gesagt - nur noch nicht von jedem ;) (Karl Valentin)

  • (....)

    Ich wäre ja auch glücklich wenn ich einen Weg fände an hochkonzentriertes Nikotin zu kommen, aber ich bin nicht bereit dafür bis zu zwei Jahre Knast zu riskieren.

    Diesen Pfad haben schon viele Jünger der leckeren Wolke beschritten und lustwandelten noch immer frei und unbefangen ....sorry , soll

    heissen "nicht eingefangen" über Deutschlands Strassen.:thumbsup01:

    Haben ist besser als Brauchen:popcorn01:

  • kann auch als Käufer dran sein

    Nein, kann er in dem Fall nicht, weil der Erwerb nicht verboten ist. Das Gesetz betrifft nur den Handel, was durch den Begriff „Inverkehrbringen“ klargestellt wird. Als Käufer bringe ich nichts in Verkehr, weil ich es nur kaufen kann, wenn es bereits (durch einen anderen) in Verkehr gebracht wurde.

    Ansonsten könnte ich ja jetzt online in Kolumbien 'ne Tonne Heroin bestellen

    Eben nicht. Heroin und andere Betäubungsmittel werden im BtMG geregelt. Und der Erwerb, sowie der Besitz sind strafbar (außer für eine definierte Gruppe, die es ausdrücklich nach dem Gesetz erwerben und besitzen darf… z.B. Apotheker etc.). DAS ist übrigens eines der Probleme mit diesen Drogen. Der Konsum ist nämlich nicht strafbar… nur… um es zu konsumieren, muss ich es besitzen… deshalb kommen die Abhängigen wegen Besitzes dran (aber nicht wegen des Konsums).

  • Egal was rechtlich "richtig" ist oder nicht, jeder muss für sich selbst entscheiden wie weit er sich bevormunden läßt. Ich für meinen Teil habe rechtzeitig meine Entscheidung getroffen.

    Bei dem ganzen Wahnsinn mit dem wir Dampfer verarscht werden darf man nicht vergessen, dass alles nur durch die Tabakindustrie, die Pharmaindustrie, Apothekenverbände und sonstige Lobbyisten angezettelt wurde. Und warum? Nur um die eigenen Taschen noch voller zu machen. Da wird im wahrsten Sinn über Leichen gegangen.

    Mir persönlich ist egal was Andere machen, ich lasse mich nicht mehr gängeln.

    :?:

  • Ich versteh diesen Wahnsinn auch nicht mehr. Bei Corona gibts 75.000 Tote, da wird gleich ein ganzes Land in den Lockdown geschickt. Bei 127.000 Toten durchs Rauchen erhöht man die Steuern auf das, was am besten vom Rauchen wegbringt ...

    Ist für mich kein Wunder, das sich immer mehr Menschen von der Politik nur noch verarscht fühlen.

    Wissen nutzt nur wenn man es anwendet. :midi36:

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    Es wurde bereits alles gesagt - nur noch nicht von jedem ;) (Karl Valentin)

  • Leider gehöre ich zu denen, die sich nicht rechtzeitig eindecken konnten, da ich erst letzten August mit dem Dampfen begonnen habe. Mich hat vor allem der viele unnötige Müll geärgert. VG und PG aus Kanistern und dann unzählige Püllecken ausdrücken um 1 Liter Nikotinbase zu haben.

    Mit etwas Recherche und der Bereitschaft, außerhalb von Deutschland zu bestellen, klappt das auch jetzt noch mit Nikotin in Flaschen. Ich habe mir 2 Literflaschen mit 72er ohne Probleme beschaffen können, Versand innerhalb EU.

    Auch ich wäre über einen Hinweis per PN dankbar!
    Beste Grüße

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