BVRA : Steuerentstehung bei „Bunkerware“

  • Es bleibt also nur noch der Verweis auf Herstellung des Liquids vor dem 01.07.2022 übrig um sich vor der Steuer zu schützen. Somit ist es für die Betroffenen sinnvoll nur noch zuhause zu dampfen. Man weiß ja nie wie unsere Mitmenschen und die angekündigten Kontrollen durchgeführt werden. Das sind tolle Aussichten.

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    Ich dampfe, also... wo bin ich hier?

  • Wieso ist es sinnvoll, nur noch zuhause zu dampfen ? Das ist doch nicht verboten und ein Kinderspiel, eine versteuerte Flasche (auch leer) mit sich zu führen, um die steuerliche Korrektheit des völlig erlaubten Vorgangs "nachzuweisen" ?

    Du schürst da unbegründete Ängste, die einer realistischen Betrachtung kaum standhalten. Oder denkst du tatsächlich, weil ich in der Öffentlichkeit dampfe, werde ich direkt verhaftet, meine Wohnung durchsucht und mir ein Verfahren an den Hals gehängt ? Wir leben doch nicht in China oder Russland ...

    Sinnvoll ist es eher, nicht damit rumzupahlen, welche Mengen man gehortet hat, aber das tatsächliche Dampfen ist NICHT verboten und die Beweislast liegt beim Ankläger, der dich dann schon in flagranti erwischen müsste. Was also sinnvoller ist, ist nicht im öffentlichen Raum zu mischen. Wobei das eigentliche Mischen selbst auch nicht verboten oder steuerpflichtig ist, erst wenn man es in die Dampfe kippt, entsteht die Steuerschuld. Meine Duftschalen kann ich also jederzeit mit beliebigen Mengen an gemischten Flüssigkeiten betreiben ...

    Wissen nutzt nur wenn man es anwendet. :midi36:

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    Es wurde bereits alles gesagt - nur noch nicht von jedem ;) (Karl Valentin)

  • Ich bin ja eventuell zu blöd um alles richtig zu verstehen, aber irgendwo steht ja auch, dass es einen Freihandelswert in Höhe von 1 Liter aus EU Ländern gibt. Wie soll der Zoll denn darauf reagieren wenn ich zum Beispiel eine Liquidflasche von A&L bei mir habe?

    So ganz nachvollziehbar ist das alles nicht für mich. ;(

    #IchDampfeIchWähle #

  • Es ist auch nicht nachvollziehbar.

    Früher habe ich noch "Tradizionale" [?], also Liquid mit etwas Wasseranteil gemischt & dazu gern stilles Mineralwasser verwendet. Müsste solches Wasser dann jetzt auch versteuert werden, wenn es in der Absicht gekauft wurde, damit zu mischen (wobei der Löwenanteil des Wassers natürlich stets getrunken wurde)?!

  • Ich würde ja mal die Kirche im Dorf lassen.

    Rauchende/Alkohol trinkende werden schließlich auch von niemandem gefragt ob sie ihre Zigaretten/Spirituosen irgendwo in Osteuropa auf dem Schwarzmarkt, im Duty-free oder regulär versteuert gekauft haben.

    Stattdessen wird dann eben ein Teil der Steuereinnahmen dazu verwendet (erfolglos) den Schwarzmarkt zu bekämpfen.

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