Als Alternative könnte man mit dem Account von Amazon bezahlen, fände ich praktisch oder Sofortüberweisung, allerdings wäre man dann nicht mehr so flexibel, weil man eine TAN benötigt.
PayPal friert Konten von Dampfershops ein
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Okay, AmazonPay ist eine Alternative mit einer passablen Absicherung. Das ist auch ein Lastschriftverfahren, d.h. ich könnte die ggf. zurückholen.
Giropay ist nur was für Ungeduldige. Sicherheit bringt das nicht?weil man eine TAN benötigt.
Mache ich bei Paypal auch nur mit TAN - sonst ist mir das zu unsicher.
Bei Paypal scheint möglicherweise noch etwas anderes im Busch zu sein?
Ein Händler will / muss mir 15 Euro zurück überweisen. Kauf in der Bucht. Hat nix mit Dampfen o.ä. zu tun... Heute bekomme ich eine Nachricht mit einer Entschuldigung in etwa:"Wir haben momentan massive Probleme mit Paypal. Bitte gedulden Sie sich noch etwas."
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Ich hatte vorgestern beim erstellen eines neuen Passwords gelesen, dass PayPal ein Zusatzrubrik "Käuferschutz" für Ebay separat einrichtet. Man muss wohl diesen Käuferschutz selbständig aktivieren.....keine Ahnung was die da für ein Problem haben.
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PayPal hat ja mal zu eBay gehört. Schon eine ganze Weile sind es wieder vollständig getrennte Unternehmen.
Ich denke, damit hängt wohl zusammen, dass man den Käuferschutz extra aktivieren muss, was mir auch neu ist.
eBay will wohl zukünftig auch andere Zahlungsoptionen neben PayPal in den Vordergrund stellen.
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Vielleicht liegt es daran, die Zeit wäre es ja:
"Ebay verzichtet künftig auf die Dienste seiner ehemaligen Tochter Paypal als Zahlungsabwickler. Damit verliert der Bezahldienst einen Teil seines Geschäfts. Die Handelsplattform entschied sich für die niederländische Firma Adyen als künftigen Partner. Adyen soll die Rolle als Zahlungsabwickler Mitte 2020 übernehmen, wenn der Vertrag mit PayPal ausläuft."
Quelle spiegel.de 2018
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Sehr interessant Elke
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Danke für den Link Elke , genau daran hatte ich mich dunkel erinnert.
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Wo kann ich denn den Käuferschutz in Paypal aktivieren? Hab da nichts gefunden.
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Da fragst Du mich jetzt was DEATHROW 🤷♀️ Ich musste mir ja ständig ein neues Password ausdenken weil angeblich "ungewöhnliche Aktivitäten" aufgefallen seien. Da stand es dann unter Password wiederholen. Waren 3 Dinge zu Ebay, aber da mich diese Plattform nicht tangiert habe ich es nur zur Kenntnis genommen.
Hast Du mal unter Einstellungen geguckt?
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Ich glaube das man den Käuferschutz nicht aktivieren braucht, der ist standardmäßig wohl für alles außer der Freundesüberweisung, implementiert.
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Nach diesem "speziellen" Käuferschutz habe ich gestern auch gesucht und nichts gefunden?
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Ich würde ja jetzt gerne einen Screenshot hier einblenden, aber dafür jetzt noch einmal ein neues Password erstellen? Nö, dazu habe ich ehrlich gesagt zur Zeit nicht den Nerv
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Okay, ich glaube ich habe die Überschrift "Käuferschutz" in Verbindung mit "Ebay" falsch interpretiert. I am so sorry, shame on me 😞
5.3. Anträge auf http://www.ebay.de
Falls der Käufer einen Käuferschutzantrag für einen Kauf auf eBay-Services stellt, für den eine andere Zahlungsmethode als PayPal gewählt wurde (eBay Garantie) muss der Käufer auf Anfrage von PayPal nachweisen, dass er die Zahlung wie mit dem Verkäufer auf eBay vereinbart durchgeführt hat und sofern Zweifel bestehen, dass die Zahlung beim Verkäufer mit den vereinbarten Zahlungsdaten eingegangen ist, kann PayPal vom Verkäufer den Nachweis einfordern, dass die Zahlung nicht angekommen ist. PayPal wird den Käuferschutzantrag ablehnen, wenn der Käufer keinen Zahlungsnachweis erbringt oder der Verkäufer nachweist, dass er die Zahlung nicht erhalten hat. Außerdem muss der Käufer ein PayPal-Konto eröffnen, um bei erfolgreichem Käuferschutzantrag den Auszahlungsbetrag entgegen nehmen zu können.
Erweiterung des Käuferschutzes für Einkäufe auf eBay-Services
6.1. Ausübung des Widerrufsrechts
Zusätzlich schützt der PayPal-Käuferschutz den Käufer bei Käufen auf eBay, wenn der Verkäufer trotz Ausübung des Widerrufsrechts durch den Käufer das Geld nicht zurückerstattet.
6.2. Voraussetzungen
Dazu müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Kauf einer Ware auf eBay und geschützt Zahlmethode
Der Käufer hat eine Ware (keine Dienstleistung) auf eBay-Services gekauft und mit einer der in Ziffer 3.1. aufgeführten Zahlungsmethoden bezahlt. - Widerrufsrecht laut Widerrufsbelehrung
Das Angebot des Verkäufers enthielt eine Widerrufsbelehrung und der Käufer hatte gemäß dieser Widerrufsbelehrung ein Widerrufsrecht für diesen Kauf. - Rückgabeanfrage
Der Käufer fragt über den eBay-Rückgabeprozess eine Rückgabe beim Verkäufer an. Zu diesem Zweck muss er sich in sein eBay-Konto einloggen und auf http://www.ebay.de eine Rückgabe einleiten (Rückgabeanfrage). Die Rückgabeanfrage muss innerhalb der in der Widerrufsbelehrung genannten Widerrufsfrist erfolgen.
Der Beginn der Frist wird gegebenenfalls anhand von einzureichenden Versandnachweisen ermittelt. Werden diese nicht erbracht, geht PayPal davon aus, dass die Widerrufsfrist eingehalten wurde.
Hinweis: Die Widerrufsfrist beträgt typischerweise 14 Tage nach Lieferung der Ware. Bei Artikeln, die mit der eBay-Garantie ausgezeichnet sind, beträgt sie einen Monat nach Lieferung der Ware.
Die Rückgabeanfrage gilt als Widerrufserklärung gegenüber dem Verkäufer. - Rücksendung der Ware und Nachweis der Rücksendung
Der Käufer muss die Ware zügig und unbeschädigt an den Verkäufer zurücksenden.
Der Käufer ist verpflichtet, den Artikel im eBay-Rückgabeprozess, sofern diese Funktion verfügbar ist, als verschickt zu markieren oder die Rücksendung innerhalb der gesetzten Frist auf Nachfrage zu bestätigen. Darüber hinaus hat der Käufer auf Aufforderung von PayPal einen Nachweis über den Versand der Ware an den Verkäufer vorzulegen. Der Käufer muss den Artikel an die Adresse zurücksenden, die ihm der Verkäufer in der Widerrufsbelehrung oder im eBay-Rückgabeprozess nennt. Die Anforderungen an einen gültigen Versandbeleg finden Sie in der Verkäuferschutzrichtlinie.
- Käuferschutzantrag bei eBay
Der Käufer muss einen Käuferschutzantrag bei eBay stellen, wenn der Verkäufer den Kaufpreis inklusive Hinsendekosten nicht erstattet.
Den Käuferschutzantrag kann der Käufer frühestens zehn Tage, spätestens 30 Tage nachdem er die Rückgabeanfrage eingeleitet hat stellen, wenn der Verkäufer auf die Rückgabeanfrage nicht reagiert oder diese ablehnt.
Hat der Verkäufer die Rückgabeanfrage zwar akzeptiert, aber erstattet dennoch den Kaufpreis nicht, muss der Käufer innerhalb von 30 Tagen nachdem er den Artikel im Rückgabeprozess als verschickt markiert hat, den Käuferschutzantrag stellen.
6.3. Folgen
Liegen die vorgenannten Vorrausetzungen vor, erstattet PayPal dem Käufer den Kaufpreis einschließlich der gezahlten Hinsendekosten (Kosten des Versands an den Käufer). Der Käufer hat jedoch keinen Anspruch gegenüber PayPal auf Erstattung der Rücksendekosten (Kosten des Versands an den Verkäufer).
6.4. Weitere geltende Bestimmungen
Im Übrigen gelten die Bestimmungen der Käuferschutzrichtlinie unter Ziffer 2., 3.2., 3.5., 3.6., 4.3., 4.4., 4.5., 5.1., 5.3. und 7. entsprechend.
6.5. Ausschluss
Erstattet der Verkäufer den Kaufpreis und die Hinsendekosten von sich aus oder einigen sich beide Parteien (Käufer und Verkäufer) auf eine Teilrückerstattung, besteht kein Anspruch des Käufers gegenüber PayPal.
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Nur zu eurer Info: jetzt hat es auch Smokerstore erwischt. PayPal kontrolliert derzeit ob gegen die Nutzungsbedingungen verstoßen wurde (Liquids, Dampfkram wird als Tabakwaren eingestuft) und lässt sich für die Einzelfsllkontrolle 180 Tage Zeit.
Es scheint so, als dass die Händler sich wirklich dringends nach Alternativen umsehen müssen.
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Ich wundere mich eher ein wenig darüber, dass die Dampfershops jetzt Paypal nicht freiwillig "rauswerfen". Soweit ich das verstanden habe, friert Paypal ja die Konten ein, und d.h. auch das da ggf. ungebuchtes Guthaben dann für bis zu 180 Tage herumgammelt? Wenn ich Gewerbetreibender wäre, dann wäre mir das auch zu heikel das mir so eine Sperre von heute auf morgen passieren kann.
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Es wird alle deutschen Onlinehändler betreffen, die mit Vapeprodukten handeln .
denn alles was keine PMTA-Zulassung hat (ja die liebe FDA)
fällt unter "Hochrisikoprodukt" und PP ist eine amerik. Firma,
die dann nicht nur national, sondern im Übereifer global reagiert.
Es gibt schliesslich noch andere Bezahlmethoden , für Deutschland nutze ich dann eben "Sofortüberweisung" und
für die Chinopsen weiterhin PP, denn nicht alle Vapeprodukte sind dort "Hochrisiko".
Bei Fastecht zählt Aspire zum Hochrisiko, Smoant aber nicht, vestehe das wer will.
(So wurde es jedenfalls von amerik. Vapern getestet).
Ja, ich weiss, man sollte einheimische Offis unterstützen, aber bei uns gibt es nur Highendsmoke
und dieser BAT-Vasall bekommt von mir nicht mal nen Höflichkeitsbesuch und Liquider, mit Sitz in Polen,
hat Öffnungszeiten, die indiskutabel sind (3x die Woche von 10-16 Uhr).
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Konsequent sind sie aber auch nicht, gerade ein paar Aromen bei rauchershop.eu bestellt und mit PP bezahlt
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Aus gegebenen Anlass.
Auch wir können euch kein Paypal mehr auf unserer Seite anbieten, da Paypal einfach unser Konto gesperrt hat.
Wir versuchen das ganze jetzt noch einmal in Gesprächen mit Paypal zu klären.
Wir haben aber einige Alternativen für euch bereitgestellt!
LG,
Das Team von XXX# Werbung entfernt #
@Ingo
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Danke für die Info Dampfkiez. Lässt Du Dich bitte als Händler kennzeichnen?
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