Wie hier vor kurzem berichtet, läuft aktuell die EU-Konsultation “Rauchfreie Umgebungen – aktualisierte Empfehlungen” zur EU-Richtlinie 2009/C 296/02 vom 22.06.2022 bis zum 20.07.2022. Ich habe hierzu meine Eingabe abgegeben, welche ich nachfolgend auf dem Blog veröffentliche.
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Aufnahme von E-Zigaretten (E-Dampfprodukte) und Tabakerhitzer in die Richtlinie 2009/C 296/02 für rauchfreie Umgebungen ist abzulehnen. Eine Gleichstellung der E-Zigarette und Tabakerhitzer mit der Tabakzigarette wird negative Konsequenzen für die öffentliche Gesundheit mit sich bringen.
Begründung
Nachfolgend wird der Fokus auf E-Dampfprodukte liegen.
Unterschied Aerosol E-Zigarette/Tabakzigarette
Im Gegensatz zur Tabakzigarette wird bei E-Zigaretten und Tabakerhitzer nichts verbrannt, sondern nur erhitzt. Bei E-Dampfprodukte wird eine Flüssigkeit, bezeichnet als Liquid, bestehend aus Propylenglykol (PG), Glycerin (VG), Aroma und ggf. Nikotin erhitzt und vernebelt. Allein dies ist im Gegensatz zur herkömmlichen Tabakverbrennung ein riesiger physikalischer Unterschied. Bei der Tabakverbrennung entstehen viele unterschiedliche Stoffe mit teils krebserregender Wirkung wie Karbonylverbindungen (Acetataldehyd, Formaldehyd), Tabakspezifische Nitrosamine, Kohlenmonoxid etc.
Bei der Verdampfung von Liquids in E-Zigaretten entstehen die meisten dieser Toxine nicht oder sind gerade so an der messbaren Nachweisgrenze und unterschreiten geltende Grenzwerte bei Weitem. Wichtig ist, dass gefundene Stoffe im Aerosol von E-Dampfprodukten immer mit den Stoffen im Rauch von Tabakzigaretten verglichen werden. Diese Vergleiche zeigen, dass E-Dampfprodukte kaum ein Risiko für den Anwender beinhalten. 1 2
Passivdampfen existiert nicht