Kauf in Zeiten des Brexit (und danach)

  • Sehr ärgerlich. :emojiSmiley-37:
    Berichte bitte mal, ob Du das noch umgehen konntest. Eggshen

    Wo man da ansetzen könnte, wüsste ich allerdings auch nicht. :emojiSmiley-17:


    § 26 Beipackzettel

    (1) Hersteller und Importeure von elektronischen Zigaretten und Nachfüllbehältern sind zur Erstellung des Beipackzettels nach § 15 Absatz 1 Nummer 1 des Tabakerzeugnisgesetzes verpflichtet. Der Beipackzettel muss die Überschrift „Gebrauchsinformation“ tragen und Folgendes enthalten:

    1. Gebrauchs- und Aufbewahrungsanleitungen,
    2. Gegenanzeigen,
    3. Warnhinweise für diejenigen Verbrauchergruppen, die bei der Verwendung der elektronischen Zigarette oder des Nachfüllbehälters stärker gefährdet sind als andere, einschließlich eines Hinweises, dass das Erzeugnis nicht für Nichtraucher empfohlen wird, und dass die Abgabe an sowie die Verwendung durch Kinder und Jugendliche untersagt sind,
    4. Angaben zu möglichen nachteiligen Auswirkungen auf die Gesundheit,
    5. Angaben zur suchterzeugenden Wirkung,
    6. Angaben zu toxikologischen Daten,
    7. den Namen, die Anschrift und die elektronischen Kontaktdaten des Herstellers, Importeurs oder einer vom Hersteller oder Importeur zu bestimmenden, in der Europäischen Union ansässigen verantwortlichen juristischen oder natürlichen Person und
    8.die in Artikel 2 Absatz 2 des Durchführungsbeschlusses (EU) 2016/586 der Kommission vom 14. April 2016 zu den technischen Normen für den Nachfüllmechanismus elektronischer Zigaretten (ABl. L 101 vom 16.4.2016, S. 15) genannten Informationen.

    (2) Der Beipackzettel muss in deutscher Sprache verfasst, allgemein verständlich und gut lesbar sein.

    § 27 Warnhinweis und Verpackung
    (1) Hersteller und Importeure von elektronischen Zigaretten und Nachfüllbehältern sind vor dem Inverkehrbringen zur Aufbringung einer Liste auf Packungen und Außenverpackungen von elektronischen Zigaretten und Nachfüllbehältern verpflichtet. Die Liste muss folgende Angaben enthalten:

    1. alle Inhaltsstoffe in absteigender Reihenfolge ihres Gewichtsanteils,
    2. den Nikotingehalt und die Nikotinabgabe pro Dosis,
    3. einen Hinweis, aus dem das Los zu ersehen ist, zu dem die elektronische Zigarette oder der Nachfüllbehälter gehört, und
    4. den Hinweis, dass das Erzeugnis nicht in die Hände von Kindern und Jugendlichen gelangen darf.

    (2) Die Packungen und Außenverpackungen müssen zusätzlich zu den Anforderungen nach Absatz 1 den folgenden gesundheitsbezogenen Warnhinweis tragen: „Dieses Produkt enthält Nikotin: einen Stoff, der sehr stark abhängig macht. “
    (3) Der Warnhinweis muss auf den zwei größten Flächen der Packung und der Außenverpackung angebracht werden und jeweils 30 Prozent dieser Flächen einnehmen. Er muss den Anforderungen des § 13 Absatz 1 Nummer 2 genügen und parallel zum Haupttext ausgerichtet werden.


    An Nikotin + Menge dürfte es dann wohl nicht liegen.

    Was sagt denn HoL dazu? Die müssten sich ja um Gesetzeskonformität kümmern, wenn die in die EU liefern.

  • Das wäre wirklich mehr als ärgerlich Eggshen wenn durch z.B. einen fehlenden Beipackzettel das Zollamt so am Rad dreht. El Toro und die Organico sind wirklich spitze, weshalb ich an Deiner Stelle auch darauf drängen würde, dass HoL mit involviert wird.

    #IchDampfeIchWähle #

  • Will hier mal kurz zu meinem Einkauf bei ecigone in UK berichten.

    Ich habe dort den Versand Royal Mail International Tracked & Signed für 12,10 GBP gewählt.

    Die Sendung kam nach einer Woche in Berlin an :thumbup: , aber nicht bei mir... :thumbdown:

    Über DHL Tracking gab es die Nachricht: "Die Sendung wurde benachrichtigt und vom Empfänger am xx.xx.xxxx abgeholt" :vogelzeigen1:

    Ich hatte aber weder das Paket, noch eine Benachrichtigung dazu.

    Eine Info auf paketda.de ergab:

    Zitat

    Bei Auslandssendungen erscheint die o.g. Statusmeldung manchmal irrtümlich. Nach unseren Erfahrungen kann die Meldung im Tracking der Deutschen Post angezeigt werden (https://www.deutschepost.de/briefstatus), obwohl der Empfänger die Sendung noch gar nicht aus der Filiale abgeholt hat. Lösung: Verwenden Sie das Tracking auf https://www.dhl.com/de-de/home/tracking/tracking-parcel.html, weil die Statusmeldungen dort korrekt erscheinen.

    Und siehe da! Nach erneutem Tracking auf DHL.com erhielt ich die korrekte Statusmeldung "die Sendung liegt zur Abholung in Filiale XX bereit"

    Also werde ich nachher mal in die Filiale wandern und die Mwst. bezahlen. Zoll fällt keiner an, der Warenwert liegt unter 150,- EU.

    Vielleicht als Tipp, falls ihr es noch nicht wusstet.

    Ich jedenfalls werde meine zukünftigen Sendungen aus dem außereuropäischen Ausland dann gleich bei DHL.com tracken

  • Das wäre wirklich mehr als ärgerlich Eggshen wenn durch z.B. einen fehlenden Beipackzettel das Zollamt so am Rad dreht. El Toro und die Organico sind wirklich spitze, weshalb ich an Deiner Stelle auch darauf drängen würde, dass HoL mit involviert wird.

    In der Tat. Mittlerweile muß man/ich jedoch feststellen, daß Lieferungen von HOL nach D mehr oder weniger Glückssache sind. Die vorletzte Lieferung ging durch, bei der aktuellen Bestellung von Anfang Mai 22 deuten sich schon wieder Probleme an.

    Üblicherweise schlagen deren DHL-Express Lieferungen beim 'DHL-Hub' in Leipzig auf. Als sich laut Sendungsverfolgung nichts mehr bewegte, habe ich dort nachgefragt. Die haben sich dann nach ein paar Tagen bei mir gemeldet und wollten nochmal einen Kaufbeleg haben. Ich hatte kurzfristig die Hoffnung, daß es 'nur' um Geld geht (Zoll, Einfuhrumsatzsteuer). Nachdem dann 10 Tage lang nichts passiert ist, habe ich die erneut angepingt. Daraufhin teilte man mir mit, daß die Lieferung nunmehr an das Hauptzollamt in Dresden weitergeleitet wurde - ich möge mich doch an die wenden. Habe ich gemacht - unnötig zu erwähnen, daß da bisher kein Feedback kam.

    Insofern habe ich die Sendung schon fast abgeschrieben. Wirklich frustrierend ist, daß der Dialog mit den Dienstleistern und Ämtern so schwierig bis unmöglich ist(da weitestgehend einseitig).

    Und für HOL (die wirklich hilfsbereit sind) ist das am Ende vermutlich eine Kostenentscheidung. Wie viel Aufwand (Beipackzettel, Warnhinweise, etc., natürlich alles in deutsch) will man für ein paar Kunden in D treiben?

    Für mich wird es wohl darauf hinauslaufen, daß ich mich kurzfristig nach einem neuen 'daily Liquid' umschaue.

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!