Ich zitiere mal das Bundesfinanzministerium zum Thema "Zollunion":
"An den Binnengrenzen findet grundsätzlich keine Kontrolle des Warenverkehrs durch den Zoll statt. Dadurch werden grenzüberschreitende Reisen innerhalb der EU beschleunigt und keine Zölle auf Waren erhoben."
Die Steuern (Mehrwertsteuer und Verbrauchsteuer) sind im Kaufpreis der Ware in dem Land, in dem die Ware gekauft wurde, inbegriffen. Daher muss man diese nicht nochmal in Deutschland bezahlen. ABER: Wer sich Liquids aus dem Europäischen Ausland schicken lässt, muss diese beim Zoll anzeigen und dementsprechend nachversteuern. Das macht der Zoll nicht selbstständig, denn der Zoll weiß ja nicht wer wann und wo in der EU Liquids kauft.
Es ist völlig ok und legal in Frankreich Liquids zu kaufen. Ein gesetzestreuer Bürger wird natürlich diese Liquids nach Erhalt beim Zoll anzeigen und nachversteuern.
Übrigens werden Liquids ab 2025 in Frankreich vermutlich deutlich teurer. Frankreich plant eine Liquidsteuer von 0,15€ pro Milliliter Liquid (egal ob mit oder ohne Nikotin), das ist aber noch nicht beschlossen.