Es gibt letztlich ein paar Ansätze, gegen die Steuer vorzugehen.
Der Erste ist einfach die Frage nach der Verhältnismäßigkeit (Gleichbehandlungsgrundsatz Art. 3 GG).
Diese Steuer soll ja wegen der Gesundheitsgefährdung kommen, hier ist es ziemlich absurd, das Dampfen letztlich höher zu besteuern als das Rauchen.
Ich bin mir nicht so sicher, ob dieser Weg viel bringt, es ist letztlich der selbe, der bei Cannabis schon mehrfach gescheitert ist. (Dennoch ist auch die Beschwerde von Richter Müller zum Teil darauf abgestellt.) Hier ist natürlich besonders interessant, das Glycerin für Shishas nicht besteuert werden soll.
Der zweite, und in meinen Augen der erfolgsversprechendere Ansatz, ist das Wettbewerbsrecht (bzw, die unternehmerische Freiheit, Art. 16 GG).
Wir haben die absurde Situation, dass am Ende ein Liter bei DM 1.45€ für 5 Liter kosten würde (aktueller Preis), im Dampferstore würde das identische Produkt über 1600€ kosten, und wir reden hier wirklich von der selben Flasche. Das selbe gilt für Lebensmittelaromen, Glycerin oder Propylenglycol (für die Dampfer sowieso schon Aufschläge im Laden zahlen). Hier werden eine Menge Prozesse folgen, myAroma z.B. bietet viele Aromen an, die man dampfen kann (und die so gut oder schlecht sind wie alle anderen, Geschmack ist natürlich subjektiv, aber technisch sind die nicht besser oder schlechter als jeder andere Hersteller, Capella usw. machen ihr Geld primär damit, die selben Aromen an die Lebensmittelindustrie zu liefern), nur sind die nicht fürs Dampfen deklariert.
Woher sollen die wissen, wann sie die Steuer zahlen müssen, und wann nicht?
Hier ist nicht nur das GG, sondern auch Europarecht ein Thema, und der EuGH ist beim Wettbewerbsrecht in der Regel eher wirtschaftsfreundilich, und dahin könnte man das auch bringen. Dazu kommt noch der innereuropäische Handel, der einige sehr interessante Blüten treibt.
Denn jeder Händler darf EU-weit das anbieten, was er an seinem Gerichtsstandort darf. Auch hier ist Cannabis ein schönes Beispiel, so darf ein spanischer oder niederländischer Händler zwar Samen nach Deutschland liefern, aber sie dürfen nicht nach Deutschland bestellt werden. (Eine Konstruktion, die absolut keinen Sinn ergibt, versucht nicht sie rational zu verstehen, es macht einfach keinen Sinn. Illegal wird es dann, wenn die Samen die Grenze überqueren, aber der Händler handelt weiterhin legal, der Kauf war legal, nur bekommen darf man die Dinger nicht. Wie gesagt, völlig absurd.) Hier wäre dann auch die Frage, wer muss denn einen Einkauf versteuern, und wo? Auch wäre das bei der Einfuhr für den Privatgebrauch (wie die berühmte Stange Kippen aus Polen) spannend, wie viel darf man steuerfrei einführen?
Das sind, afaik, aktuell die beiden zentralen Ansatzpunkte.
Aber, so ein Verfahren dauert lange. Wenn es sehr gut läuft, dann bekommen wir vorher eine Art Gnadenfrist, und das Produktionsdatum ist entscheidend, ähnlich wie bei Zigaretten in der Regel, werden die alten Produkte nicht nachversteuert, sondern es gilt der Steuersatz der Produktion, bzw. des in Handel bringens. (Kennen wir ja von der TPD-2 damals.)
Shops dürften also noch Lagerbestände abverkaufen, ohne diese nun versteuern zu müssen. (Kennt man von Kippen, die teureren Päckchen setzen sich dann nach und nach durch.)
Wenn das passiert, was natürlich nicht sicher ist, hätten wir, je nach Lagerbeständen der Shops und/oder Großhändler, ein paar Monate mehr.
Auch das wäre sehr knapp.
Soweit ich weiß, ist das Gesetz noch nicht veröffentlicht (das muss in den Bundesanzeiger, und das ist bisher nicht erfolgt), daher kann aktuell die Klage nur so halb vorbereitet werden, und definitiv nicht eingereicht werden. Etwa 1/3 aller Verfahren beim BVerfG dauern länger als ein Jahr, uns bleiben noch 10 Monate, und das könnte ein komplizierterer Prozess werden.
Nach der Veröffentlichung wird es wohl noch etwas dauern, bis das Verfahren angestoßen wird, danach hat der Bund Zeit, darauf zu antworten, und so weiter.
Dann ist nicht gesagt, dass bei einem Erolg die Steuer sofort vom Tisch ist, so könnte das BVerfG dem Staat eine Frist einräumen, um das Gesetz Verfassungskonform zu gestalten, in dem z.B. nur das Nikotin besteuert wird, vergleichbar mit in Tabak enthalten Nikotin.
Selbst bei einem Erfolg (den ich in diesem Fall durchaus für möglich halte) könnte die Steuer eine Weile in der jetzt beschlossenen Form bestehen, wir werden also wahrscheinlich ein paar Monate mindestens mit dem Quatsch leben müssen.
Die Chance, dass das BVerfG das einfach kassiert ist eher gering, beim EuGH vielleicht etwas höher, aber man sollte damit rechnen, dass man die Grundstoffe eine Weile wo anders kauft. (Was strafrechtlich wohl eher unproblematisch ist, wenn es um private Leute geht. Aber hier, wie bei allem gilt, ich bin kein Jurist und dies ist keine Rechtsberatung, nur die Einschätzung einer Privatperson, es kann also auch sein, dass das, was ich schreibe, falsch ist.)
Das Thema ist ziemlich verzwickt, daher kann das alles auch eine Weile dauern. Aber, wenn die neue Regierung nicht von sich aus aktiv wird (wovon nicht auszugehen ist), dann werden wir zumindest eine Zeit lang diese absurde Steuer haben.
TL:DR
Die Chance, dass das Gesetz nicht bleibt, ist durchaus gegeben.
Die Chance, dass es nicht temporär in Kraft tritt, ist gering.
Ab wann der Endkunde die Steuer zahlen muss, ist aktuell nicht mit Sicherheit zu beantworten.
Nachtrag:
Reines Nikotin ist in Deutschland nicht ohne weiteres legal.
Man kann es natürlich kaufen, und in der Regel wird man es auch erhalten, aber es ist illegal, daher gehe ich mal ganz fest davon aus, das Dr. Ipper sich in Polen Nic-Shots bestellt hat. (Und wer mit Nikotin hantiert, sollte wirklich Sicherheitsvorkehrungen treffen, Handschuhe sind das mindestenste, und nicht ausreichend. Das ist keine Beratung, denn, wie gesagt, es ist illegal, nur ein allgemeiner Hinweis für den Umgang mit gefährlichen Stoffen.