Steuer-Zusammenfassung
Hier mal eine Zusammenfassung zu Themen rund um die Liquidsteuer…
Hier mal eine Zusammenfassung zu Themen rund um die Liquidsteuer…
So… habs heute fertiggestellt… hier der entsprechende Punkt: https://dampfdruck-presse.hu/2022/01/17/ste…_dem_EU-Ausland
Vorsicht! Der Guru ist da in einige juristische Fallgruben gestolpert. Was er über den Versandhandel sagt ist… ähhhm… nicht so wirklich richtig. Man muss halt alle rechtlichen Bestimmungen lesen und verstehen, sonst kann man über „verbringen“ auf die falsche Schiene geraten.
In Bälde veröffentliche ich einen Artikel, wo auch dieses Thema beleuchtet wird.
Was kommt nach “Mini”? Richtig – Micro! So oder so ähnlich hat sich wohl auch das Team um den Hersteller dicodes Gedanken gemacht. Die dicodes…
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Das BfR hat sich zu Aromen ausgelassen, damit kam auch wieder die Sucralose-Diskussion ein wenig ans Tageslicht. Abgesehen davon sind möglich Aromenverbote verbreitet im Gespräch. Begründet wird das einerseits mit dem Jugendschutz-Argument und andererseits mit den typischen Spekulationen über eine…
Wenn es darum geht, einen langlebigen Verdampfer zu erwerben, sind die Verdampfer der drei Brüder von Vapor Giant aus Österreich für mich ganz vorne mit…
Wir wissen zwar nichts, aber das, was wir nicht wissen, packen wir in eine Stellungnahme, damit Politik und Bürger wissen, wie gefährlich die Sache ist! Es besteht eine HOHE Wahrscheinlichkeit gesundheitlicher Beeinträchtigungen bei Aufnahme von Aromastoffen aus E-Liquids. Eine IRREVERSIBLE…
Seit über 20 Monaten gehen, fahren, leben wir auf „Sicht“. Nicht wissend, was auf uns zukommt. Immer nur heute und morgen schauen, denn übermorgen kann…
Heute vor zehn Jahren bin ich vom Tabakrauchen aufs E-Dampfen umgestiegen. Hab das erste Jahrzehnt also vollgemacht. Es ist ein gutes Gefühl, dass ich nun schon so lange von den Nikotinrouladen, Zigarren, Zigarillos und Pfeifchen weg bin. Und es ist…
ETHRA:
Übersetzung des Originalbeitrags der ETHRA – Tobacco Excise Directive Revision: What is it and how could it affect users of safer nicotine products
Mit dem Gesetzentwurf H.R.6286 will der Gesetzgeber in den USA eine Gesetzeslücke bei der Tabakkontrolle schließen. Die zwingende Zulassung von Tabakprodukten beschränkte sich bislang ausschließlich…
Die Regulierungsbehörde für Arzneimittel und Gesundheitsprodukte (MHRA) hat kürzlich ihren Leitfaden für die Zulassung von elektronischen Zigaretten als Arzneimittel im Vereinigten Königreich aktualisiert. Der Britische…
Der Bundesverband Rauchfreie Alternative e.V. (BVRA) ist seit neuestem Partner der European Tobacco Harm Reduction Advocates (ETHRA), einer europäischen Vereinigung von THR-Befürwortern, der 24 regionale…
Purer Gesetzestext ist für ein umfassendes Rechtsverständnis zu wenig. Man muss Durchführungsbestimmungen, Gesetzesbegründungen, Urteile, Kommentare etc. hinzuziehen. Ist aufwändig und man muss wissen, wo man sucht.
Bin dann hier mal raus.
ZitatInverkehrbringen ist das Bereithalten von Produkten für Verkaufszwecke einschließlich des Anbietens zum Verkauf oder jeder anderen Form der Weitergabe, gleichgültig, ob unentgeltlich oder nicht, sowie den Verkauf, den Vertrieb oder andere Formen der Weitergabe selbst. Vereinfacht gesagt, das Bereitstellen auf dem Markt.
Oder auch (weiter gefasst, aber trotzdem nicht auf das TabakerzG für den Privatimporteur für den Eigengebrauch anwendbar):
ZitatInverkehrbringen meint hierbei jedes, gleichwie geartete Eröffnen der Möglichkeit, dass ein anderer die tatsächliche Verfügung über den Stoff erlangt und ihn nach eigener Entschließung verwenden kann, also jede Verursachung eines Wechsels der Verfügungsgewalt durch einen anderen.
Die Formulierung im ChemG basiert auf der REACH-Verordnung (EU-Verordnung), welche durch das Gesetz un Deutschland umgesetzt wird:
ZitatInverkehrbringen: entgeltliche oder unentgeltliche Abgabe an Dritte oder Bereitstellung für Dritte. Die Einfuhr gilt als Inverkehrbringen;
Nun mag man sagen: „Siehste, da isses ji, auch die Einfuhr ist Inverkehrbringen.“ Jau, das isses… als ge-werb-li-cher Importeur. Es dreht sich hier auch wieder nur darum, dass man es an Dritte abgibt. Die Einfuhr ist dann „Inverkehrbringen“, wenn sie zum Zweck der Abgabe an Dritte erfolgt.
Purer Gesetzestext ist für ein umfassendes Rechtsverständnis zu wenig. Man muss Durchführungsbestimmungen, Gesetzesbegründungen, Urteile, Kommentare etc. hinzuziehen. Ist aufwändig und man muss wissen, wo man sucht.
Jedenfalls: All diese Gesetze und Verordnungen regeln die Abgabe an andere, nicht das Entgegennehmen für den eigenen Gebrauch.
Zitatin den Verkehr gebracht
…
in den Verkehr bringt
Als Kunde bringst Du nichts in den Verkehr. Du kannst es nur kaufen, wenn es bereits in den Verkehr gebracht wurde… vom Händler.
Das gesamte TabakerzG regelt nur und ausschließlich die Rechte und Pflichten von Herstellern, Händlern und gewerblichen Importeuren und an keiner Stelle Rechte und Pflichten der Kunden/Verbraucher.
Strafbar macht sich nach dem TabakerzG also der Händler und nur der Händler.
6%
…sind 60 mg/ml…
Erklär mir mal bitte, gegen welches Gesetz man da verstößt und sich strafbar macht.
In den „Kompromissänderungsvorschlägen“ hat das BECA-Komitee NICHTS, aber auch GAR NICHTS positives zum Thema E-Dampfen als Möglichkeit der Krebsbekämpfung geschrieben. Die „Einsicht“ besteht lediglich in ihrer „Festlegung“, dass das Dampfen einigen Rauchern ermöglichen könnte, mit dem Rauchen aufzuhören:…