Ich frage mich immer wieder, welcher kompetente Mensch auf die Idee gekommen ist, den 1 ml zum Dampfen mit 10 Zigaretten gleich zu stellen.
Das ist einfach nur inkompetente Herangehensweise. Mathe für Unbegabte halt... gekoppelt mit Dummenlogik.
Die Gedankengänge sind recht einfach:
Der Rauch einer Zigarette enthält im Durchschnitt 1 mg Nikotin. Der Rauch von 10 Zigaretten dementsprechend 10 mg Nikotin. Und das entspricht genau der Menge Nikotin, die ein Milliliter 10er (das war es, was sie als "Durchschnitt" als Referenz angenommen haben).
Zack... feddich... Küchentisch-Mathematik. Ein Apfel entspricht einer Birne. Das war's!
Dass das Nikotin aus dem Aerosol des Liquids ganz anders aufgenommen wird, völlig anders anflutet, als das Nikotin im Kippenrauch, haben sie mal der Einfachheit halber ignoriert.
Die Stellungnahme des BfTG wurde mit einem Gutachten von Papst Bernhardus M.™ (Prof. Dr. B. Mayer, Uni Graz) eingereicht, in welchem er detailliert darlegt, dass ein mg Nikotin im Liquidaerosol keineswegs 1 mg Nikotin im Tabakrauch entspricht, sondern man - aufgrund von Studien - von 1 mg Nikotin im Rauch als Äquivalent zu 3 mg Nikotin am Liquidaerosol ausgehen müsste. Ihre "Formel" müsste also lauten: 10 Zigaretten entsprechen 3 ml Liquid mit 10 mg/ml. Damit hätte die Steuer nur ein Drittel betragen dürfen... also 5 Cent / dann knapp 7 Cent / dann knapp 9 Cent / und schließlich 10 Cent.
Die Krönung des Schwachsinns ist aber, dass sie zur Äquivalenzberechnung von der Nikotinaufnahme ausgegangen sind, die sich daraus ergebende Steuer dann aber auch auf nikotinfreie Flüssigkeiten übertragen wurde, obwohl selbst 1.000 Hektoliter 0er nicht die Nikotinmenge von 10 Fluppen erreicht.
In meinen Augen ist DAS der einzige Ansatzpunkt, gerichtlich gegen die Steuer vorzugehen.