Der Wismec ist sicherlich kompakter.
…und ja man kann beim Ammit die Luftschraube entfernen. 😊
Der Wismec ist sicherlich kompakter.
…und ja man kann beim Ammit die Luftschraube entfernen. 😊
Das ist aber ein richtig fetter Klopper trigger 64 und nicht gerade Hosentaschentauglich
ZumaFx war schneller…gegen PWM und Hadron ist der schön kompakt 😂😂😂
Der Mod ist ein geregelter Dual 18650 Sqounker mit 6ml Flasche
Och Vapor Giant kann sowas auch 😂😂😂
So nachdem die Kriemhild 2 an meinen Sohn gegangen ist (Fertigcoiler ist eben doch nichts für mich, auch nicht unbedingt mit RBA) hat jetzt der SC Supreme V3 mit 8ml Kit auf dem Brunhilde SBS Platz genommen 🤗
Der Mod selbst gefällt mir und er scheint auch ein sehr gutes Akkumanagement zu haben 👍
Dampfe mit 0,18 Ohm DualCoil und Sique Ivy Liquid
Ich denke ein SC Supreme V2 in silber passt optisch noch ein bisschen besser da unten keine „Riffelung“
Bei meiner Tube ist er klickig und gut eingepasst 👍
Ach @Ingo …
Wir Steam Crave Enthusiasten lassen auch andere Hardware zu 👍
Da sind wir extrem tolerant 😉😂
Edit sagt: Das ist wie im Straßenverkehr, die Bugatti, Lamborghini und Ferrarifahrer teilen sich auch die Straße mit Opel, Volkswagen und Co.
Meine Meinung zu dem Thema:
Jetzt ist es Gesetz und niemand kann zum jetzigen Zeitpunkt sagen ob und was sich ggf. noch ändert.
Die Aussage „ich habe gebunkert für die nächsten 100 Jahre“ ist zwar vernünftig ändert an der Sachlage aber nichts.
Also was kann man tun ?
-Ich für meinen Teil werde weiter in meinem Bekanntenkreis für das Dampfen werben.
-Ich werde weiterhin den lokalen Handel unterstützen solange es diesen noch gibt.
-Ich werde in Zukunft dort Geld einsparen wo es geht und Sinn macht.
(Hardware gebraucht kaufen oder auch mal tauschen)
-Ich werde diejenigen innerhalb meiner Möglichkeiten unterstützen die weiter unvoreingenommen publizieren.
Wer weiß was kommt ?
-Vielleicht wird es Dampfen geben die nur noch die Hälfte des Liquids benötigen.
-Vielleicht wird es andere Möglichkeiten geben an die Basisutensilien zu kommen.
Jedenfalls werde ich das Dampfen nicht aufgeben und weiter aufmerksam die Veränderungen beobachten um ggf. reagieren zu können.
Aufgabe und Schuldzuweisungen sind meiner Meinung nach jedenfalls nicht angebracht auch wenn ich die Enttäuschung derer die sich bis jetzt engagiert haben durchaus verstehe.
Vielen Dank 🙏 aber ich als Titan Bekloppter bevorzuge den PWM 1.5 😂
Jetzt sind alle Admins offline 😳
Das ist eine Verschwörung ‼️
Die wollen uns mundtot machen und mir den Abend versauen 😭
Was soll ich denn ohne Vapoo machen in meinem trostlosen Leben 😩
du Vapoo-junkie
Jupp
Guck Dir mal das Video dazu an…ist zwar ein Österreicher aber Nobody is perfect 😂
Moin moin…
Wenn Du das Squonken gern mal austesten möchtest schreib mir mal ne PN.
Hab noch einen Uwell Blocks Kit.
Damit kannst Du das mal austesten.
Die Box ist ein Pumper.
Leih ich Dir gern. Du müsstest nur den Versand bezahlen und dann kannst Du ihn gern ein paar Wochen testen.
Die Gewährleistungspflicht beim Kauf von Neuware ab Kaufdatum, bleibt für 24 Monate von allen getroffenen Garantievereinbarungen bestehen. Zu beachten ist, dass unsachgemäße Handhabung zum Verlust der Gewährleistung führen kann.
Dennoch ist zu berücksichtigen, dass einige Teile einer E-Zigarette einem Verschleiß unterliegen, z.B. Verdampfer, Coils und Akkus.
Gewährleistung
Die Mängelhaftung oder auch Gewährleistung bedeutet, dass der Verkäufer, die Gewährleistung gibt nur Waren zu verkaufen, die auch 100% funktionsfähig sind.
Von der Gewährleistung werden allerdings Waren und Produkte ausgenommen, die einem nutzungsbedingtem Verschleiß oder MHD unterliegen, wie z.B. Liquids, Verdampfer, Akkus und Coils.
Zusätzlich ist zu beachten, dass sich nach 6 Monaten die Beweislast umkehrt, dass heißt die Beweislast liegt nach 6 Monaten beim Käufer.
Garantie
Die Garantie ist eine zusätzliche freiwillige Leistung des Herstellers oder eines Händlers, dem Käufer gegenüber.
Die Garantie bezieht sich zumeist auf die Funktionsfähigkeit bestimmter Teile über einen bestimmten Zeitraum.
Eine zusätzliche Garantie darf die gesetzliche Gewährleistung nicht mindern oder verschlechtern, sondern gilt als eine freiwillige Zusage des Verkäufers, dem Kunden/Käufer gegenüber.
Bei sogenannten Hygieneartikeln gibt es besondere Bestimmungen die ich aber so nicht kenne.