Laut Arzneimittelgesetz §2 Absatz 3 gelten Produkte mit einem THC Gehalt von unter 0,2% als Nahrungsergänzungsmittel und sind damit frei verkäuflich
CBD-Cannabis ist in der Regel auch verboten wenn der Wirkstoffgehalt unter 0,2 % THC liegt.
Um die Grenze von 0,2% THC ranken sich viele Mythen. Nach verbreitetem (falschem!) Glauben, ist CBD-Cannabis legal, wenn es unter 0,2% THC besitzt.
Das ist falsch.
Die Pflanze Cannabis ist in den Anlagen I und III zum BtMG aufgeführt und damit verboten. Auch CBD-Cannabis ist nach §§ 29 ff. BtMG strafbar. Auf den Wirkstoffgehalt kommt es zunächst nicht an. Die Pflanze ist grundsätzlich unabhängig von ihrem Wirkstoffgehalt an THC verboten. Cannabis ist also grundsätzlich auch verboten, wenn keinerlei THC enthalten ist.