Ist dir ja unbenommen, das du dir das nach deinem Gutdünken zurecht biegst oder eben lieber nix kaufen möchtest, weil du Angst vor irgendwelchen Strafen hast. Dadurch wird aber deine Aussage nicht richtiger 
Es ist richtig, das man es nicht in den Mengen "Inverkehr bringen" darf, das wäre strafbar, aber man ist nun mal kein Inverkehrbringer, wenn man sich etwas für den Eigenbedarf kauft. Inverkehrbringen bedeutet nämlich, das man es eben in den Verkehr (und das meint, mehr als eine Person kriegen davon etwas) bringt. Das ist bei Eigenbedarf nicht gegeben. In Verkehr bringen heißt, man gibt es weiter (dabei ist egal, ob umsonst oder gegen Geld).
Dein Beispiel mit dem Heroin ist völlig daneben, denn Heroin ist keine für jedermann legale Handelsware (Nikotin schon).
Zumal man nicht einfach beliebige Produktgruppen da vergleichen kann, Heroin fällt in den medizinischen Bereich (wenn legal), Nikotin nicht. Da gelten jeweils anderes Gesetze und Regeln 
Ich zitiere mal eine Rechtsanwaltsseite:
Zitat:
Für das „Inverkehrbringen“ wesentliche Merkmale sind demnach:
- erstmalige entgeltliche oder unentgeltliche Bereitstellung
- eines neuen Produkts
- auf dem europäischen Binnenmarkt
- im Rahmen einer Geschäftstätigkeit
Zitat Ende
Nikotin ist nun mal weder ein erstmaliges oder neues Produkt und Eigenbedarf keine Geschäftstätigkeit im Sinne eines geschäftlichen Handels. Des weiteren regelt die EU in ihrem "Blue Guide" jede Menge Ausnahmen für das Inverkehrbringen, darin steht sogar, das man sich solche Produkte selbst mitbringen darf
(Zitat: "wenn das Produkt von einem Verbraucher bei einem Aufenthalt in einem Drittland erworben wurde und von diesem Verbraucher für seinen persönlichen Gebrauch in die EU eingeführt wurde" Zitat ende).
Selbstverständlich gilt das alles nicht für grundsätzlich illegale Produkte wie Drogen, Waffen o.ä.