Beiträge von Guybrush Peepwood

    Beschluss gefasst: Die Box bleibt trotz bäh-Größe (und logisch auch mehr Gewicht). :emojiSmiley-01:
    Aber sie liegt deutlich besser in der (etwas größeren) Hand als die kleine und die Vorteile größerer Kapazität und Krawallpotential sind ja auch nicht zu verachten.


    Vielleicht finde ich meine 22 mm Tube ja auch noch irgendwann.

    Ich kann dann ja schon mal ausgiebig für Dich testen @Nebelfee :emojiSmiley-28:

    Hmmmmmmm...

    Auf meiner Suche nach einer 22 Tube hab ich nach längererem Stöbern nix mehr gefunden, was mich so rundum glücklich machen würde.

    Der bestellte Satburn Klon könnte zwar passen, aber irgendwann wird es mich doch nerven, dass es eben ein Klon ist.

    Hab mir deshalb dann doch noch eine zweite Clutch 21700 in rot bestellt: klein, robust, 21700 und 22-25mm obendrauf sind für mich optisch voll in Ordnung.

    Mag die Kiste mittlerweile echt gerne.

    Und vorhin kam sie dann. Ich seh nur den "Red"-Aufkleber und reiß natürlich in Vorfreude gleich die Verpackung auf.

    :emojiSmiley-15: Hätte vielleicht genauer hinkucken sollen. Ist eine rote Clutch x18.

    Was mach ich denn jetzt - behalten oder zurückschicken? Dem Verkäufer aus Spanien ist es lieber, wenn ich sie behalte (da geöffnet + Versand hin und zurück).

    Hab sie dann mal kurz verglichen. Geöffnet war die Packung ja eh schon.

    Etwas schmaler, etwa gleiche Höhe aber doch deutlich länger.

    Fühlt sich in der Hand aber gut an.

    Argl - kann mich echt nicht entscheiden. Hat ja durchaus Vorteile: 2 Tage MTL (1 Tag DTL) ohne Akkus zu wechseln, DL gehen auch Hardcore Setups, aber sie ist halt doch größer. :emojiSmiley-29:

    _______________

    Thomas Und? Schmeckt's? :emojiSmiley-04:

    Interessante Frage.

    Soweit ich gelesen habe bestehen Liquidizer auch nur aus PG. Angeblich neben des von uns verwendetem 1,2-Propandiol zusätzlich aber noch aus anderen Polypropylenglycolen.

    Denke damit vermischt sich das Öl dann besser mit anderen Flüssigkeiten, aber das Öl ansich besteht immernoch. Dass es durch die bessere Lösung dampfbar wird, glaube ich persönlich nicht.

    Ist aber nur meine Theorie - ich nix Chemiker... :emojiSmiley-56:

    Wäre toll wenn das ginge. Würde völlig neue DIY-Misch-Möglichkeiten eröffnen.

    Ich würde es allerdings auf gar keinen Fall versuchen, bevor da ein Vollfachmann grünes Licht geben würde. :emojiSmiley-18:

    Sehr ärgerlich. :emojiSmiley-37:
    Berichte bitte mal, ob Du das noch umgehen konntest. Eggshen

    Wo man da ansetzen könnte, wüsste ich allerdings auch nicht. :emojiSmiley-17:


    § 26 Beipackzettel

    (1) Hersteller und Importeure von elektronischen Zigaretten und Nachfüllbehältern sind zur Erstellung des Beipackzettels nach § 15 Absatz 1 Nummer 1 des Tabakerzeugnisgesetzes verpflichtet. Der Beipackzettel muss die Überschrift „Gebrauchsinformation“ tragen und Folgendes enthalten:

    1. Gebrauchs- und Aufbewahrungsanleitungen,
    2. Gegenanzeigen,
    3. Warnhinweise für diejenigen Verbrauchergruppen, die bei der Verwendung der elektronischen Zigarette oder des Nachfüllbehälters stärker gefährdet sind als andere, einschließlich eines Hinweises, dass das Erzeugnis nicht für Nichtraucher empfohlen wird, und dass die Abgabe an sowie die Verwendung durch Kinder und Jugendliche untersagt sind,
    4. Angaben zu möglichen nachteiligen Auswirkungen auf die Gesundheit,
    5. Angaben zur suchterzeugenden Wirkung,
    6. Angaben zu toxikologischen Daten,
    7. den Namen, die Anschrift und die elektronischen Kontaktdaten des Herstellers, Importeurs oder einer vom Hersteller oder Importeur zu bestimmenden, in der Europäischen Union ansässigen verantwortlichen juristischen oder natürlichen Person und
    8.die in Artikel 2 Absatz 2 des Durchführungsbeschlusses (EU) 2016/586 der Kommission vom 14. April 2016 zu den technischen Normen für den Nachfüllmechanismus elektronischer Zigaretten (ABl. L 101 vom 16.4.2016, S. 15) genannten Informationen.

    (2) Der Beipackzettel muss in deutscher Sprache verfasst, allgemein verständlich und gut lesbar sein.

    § 27 Warnhinweis und Verpackung
    (1) Hersteller und Importeure von elektronischen Zigaretten und Nachfüllbehältern sind vor dem Inverkehrbringen zur Aufbringung einer Liste auf Packungen und Außenverpackungen von elektronischen Zigaretten und Nachfüllbehältern verpflichtet. Die Liste muss folgende Angaben enthalten:

    1. alle Inhaltsstoffe in absteigender Reihenfolge ihres Gewichtsanteils,
    2. den Nikotingehalt und die Nikotinabgabe pro Dosis,
    3. einen Hinweis, aus dem das Los zu ersehen ist, zu dem die elektronische Zigarette oder der Nachfüllbehälter gehört, und
    4. den Hinweis, dass das Erzeugnis nicht in die Hände von Kindern und Jugendlichen gelangen darf.

    (2) Die Packungen und Außenverpackungen müssen zusätzlich zu den Anforderungen nach Absatz 1 den folgenden gesundheitsbezogenen Warnhinweis tragen: „Dieses Produkt enthält Nikotin: einen Stoff, der sehr stark abhängig macht. “
    (3) Der Warnhinweis muss auf den zwei größten Flächen der Packung und der Außenverpackung angebracht werden und jeweils 30 Prozent dieser Flächen einnehmen. Er muss den Anforderungen des § 13 Absatz 1 Nummer 2 genügen und parallel zum Haupttext ausgerichtet werden.


    An Nikotin + Menge dürfte es dann wohl nicht liegen.

    Was sagt denn HoL dazu? Die müssten sich ja um Gesetzeskonformität kümmern, wenn die in die EU liefern.

    Ich gestehe, dass ich seit etwa einem Jahr tapfer dagegen ankämpfe, mir den/die hier zu holen: :emojiSmiley-04:

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    Mal schauen wie lange ich noch standhaft sein kann. :emojiSmiley-28:

    BTT:

    Hier kam eben mein Tobacco Absolute an.

    Aufgrund der aktuellen Hochrechnungen (und des sehr humanen Preises) hab ich mir doch gleich zwei Pülleken bestellt.
    Vorrat für 100l Liquid fühlt sich einfach viel beruhigender an. :emojiSmiley-18:

    Bin nur noch nicht schlüssig, ob ich in rein PG oder PG+Alkohol löse. :/