Ich finde es gut, dass du das Thema mal angestoßen hast Mr.Sonnenkopp. So kommt schon rechtzeitig Klarheit in die Sache.
Ich hab mich schon einmal zugegeben etwas oberflächlich in die Materie reingelesen. Die Rechtsvorschriften die es dazu gibt stammen alle aus der Zeit nach meinem Studium und praktischer Ausbildung. Ich muss mich noch genauer da reinlesen, kann aber schon jetzt sagen, dass ZumaFx da völlig recht hat, was aber m.E. unabhängig davon immer gilt, `was ich für mich behalten will kann ich auch für mich behalten´ solange es nur um Kenntnisse und Erfahrungen geht.
Klar, hast recht. Und in diesem Zusammenhang muß auch der Unterschied zwischen Besitz und Eigentum erwähnt werden. Wollte ich eigentlich für mich behalten
Ich kann Besitzer einer Wohnung haben, bin aber nicht deren Eigentümer. Zurück aufs Rezept. Wenn mir jemand ein Rezept anvertraut, sei es zum kochen, backen, oder Dampfen, bin ich in dessen Besitz. Gebe es aber nicht weiter, das überlasse ich dann dem jenigen, der sich viel Mühe gemacht hat.
Aber Fragen darf man ja wohl. dampfen18 hats mir erklärt, alles gut, ich durfte eine Bestellung des flüssigen Goldes abgeben.