Besteuert werden dabei sämtliche Liquids, auch Bestandteile, die für den "Konsum in E-Zigaretten vorgesehen" sind, wie der Gesetzgeber wissen lässt.
Die Höhe der Steuer wird dabei schrittweise von 16 Cent auf 32 Cent pro ml Flüssigkeit angehoben. Das Zweckentfremden von Flüssigkeiten soll ein Vergehen darstellen, wie die Zolldirektion mitteilen ließ.
Die exakte Höhe der Steuer ist wie folgt festgelegt.
- ab 01.07.2022 0,16 Euro,
- ab 01.01.2024 0,20 Euro,
- ab 01.01.2025 0,26 Euro
- ab 01.01.2026 0,32 Euro
Auch wenn die Steuer vermutlich noch durch Gerichte geprüft werden wird, wird sie, nach aktuellem Stand, ab dem 01.07.2022 gelten.
Bestände des Einzelhandels dürfen danach noch abverauft werden, auf neue Waren wird die Steuer erhoben.
Aktuell sind noch Prozesse gegen die Steuer anhängig, sie wird aber mit an Sicherheit grenzender Wahrhscheinlichkeit zumindest zeitweilig in Kraft bleiben.