vielen Dank für Ihre E-Mail und ihre Fragen zum Thema Besteuerung von E-Zigaretten.
Bei der E-Zigarette handelt es sich um eine weniger schädliche Alternative zur klassischen Zigarette. Weniger schädlich ist aber dennoch gleichwohl schädlich. Hinzu kommt, dass die Langzeitfolgen noch nicht ausreichend erforscht wurden. Unbeachtet von den gesellschaftlichen Folgekosen – gemessen im Leid der Erkrankten und gemessen in Geld. Die Tabakindustrie hat es auch lange Zeit verstanden, die wahren Kosten der Nikotinschäden zu verschleiern und kleinzurechnen.
Die E-Zigarette mag in Einzelfällen, bspw. für Sie, ein erfolgreicher Weg zur Rauchentwöhnung sein. Die Deutsche Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin (DGB) empfiehlt sie jedoch nicht zur Tabakentwöhnung im Sinne von „harm-reduction“. (Quelle: https://www.gesundheitsstadt-berlin.de/die-e-zigarett…geeignet-14796/ und https://www.mein-allergie-portal.com/asthma/3053-ei…edizin-dgp.html ).
Der Konsum von E-Zigaretten steigt in Deutschland rasant. 2019 wurden in Deutschland 25 Prozent mehr E-Zigaretten verkauft als im Jahr davor. Auch die Zahl jugendlicher Konsumenten nimmt nach Aussage der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) signifikant zu. Obwohl E-Zigaretten keinen Tabak und weniger Schadstoffe enthalten als Tabakprodukte, birgt ihr Konsum dennoch viele gesundheitliche Risiken. Wie groß die Gefahren des Dampfens sind, hängt dabei vor allem von den Stoffen ab, die verdampft werden.
Zur Höhe der Steuer auf E-Zigaretten verweise ich auf den Referentenentwurf zum Tabaksteuermodernisierungsgesetz, Seite 18f (https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Ges…z/0-Gesetz.html ):
„Laut Sozio-ökonomischem Panel des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung konsumieren 64 Prozent der Raucher 10 bis 24 Zigaretten pro Tag. Daher wird ein täglicher Rauchkonsum von durchschnittlich 15 Zigaretten (5.475 Zigaretten jährlich) zugrunde gelegt. Dies entspricht einer täglichen Aufnahme von ca. 15 mg Nikotin. Die Nikotinaufnahme durch eine E-Zigarette unterscheidet sich gravierend von der Nikotinaufnahme durch eine Tabakzigarette. Sie variiert je Anwender sowie ferner von der Einstellung der Geräteleistung der Verdampfereinheit. Es wird davon ausgegangen, dass 1 ml nikotinhaltige Substanz einer durchschnittlichen Konzentration von 10 mg/ml Nikotin 10 Tabakzigaretten ersetzt. Bei einer Tageskonsummenge von 15 mg Nikotin ergibt sich bei E-Zigaretten somit ein Jahreskonsum von 5.400 mg Nikotin.
Unter Zugrundelegung einer Tarifhöhe von 0,04 Euro pro mg Nikotin beträgt die Tabaksteuerlast auf nikotinhaltige Substanzen, die zur Verwendung in E-Zigaretten geeignet sind, im Vergleich zu der Steuer, die für eine vergleichbare Zigarettenmenge erhoben wird, circa 75 Prozent. Der Markt für E-Zigaretten und Zubehör ist vergleichsweise jung und dynamisch. Die in E-Zigaretten konsumierten nikotinhaltigen Substanzen waren bisher nicht Steuergegenstand im Sinne des Tabaksteuergesetzes. Vor diesem Hintergrund wurde eine vergleichsweise moderate Tarifhöhe von circa drei Viertel der steuerlichen Belastung von konventionellen Zigaretten gewählt, um Marktverwerfungen weitestgehend zu vermeiden.
Auch wird der Steuertarif in den Jahren 2022 (ab 07/2022) und 2023 zunächst 0,02 Euro pro mg Nikotin betragen. Erst ab 2024 wird der Steuertarif auf 0,04 Euro pro mg Nikotin erhöht.“