Ich hab da was gefunden.
Uralt aber groß und kantig wie ein Granitstein.
ne RX 300 ? Hab ich 3 Stück von. Wenn der 510er mittig wäre, dann wäre das für mich die
eierlegende Wollmilchsau. Kommt als Argumentationsverstärker auch ganz gut .
Ich hab da was gefunden.
Uralt aber groß und kantig wie ein Granitstein.
ne RX 300 ? Hab ich 3 Stück von. Wenn der 510er mittig wäre, dann wäre das für mich die
eierlegende Wollmilchsau. Kommt als Argumentationsverstärker auch ganz gut .
ZumaFx , die einzelnen Komponenten wie PG,VG und Aromen sind nicht steuerpflichtig,
wenn sie in einem Nicht-Dampfshop eingekauft wurden.
Mischt man sie zu einem dampfbaren Gebräu, ab dann sind sie steuerpflichtig nach Tabsmog,
Ab dem Mischvorgang ist die Steuer fällig, nicht erst im Verdampfer.
Schoko Pistazie im Lodbrok
ASM- Vanille angemischt, obwohl ich nicht wollte....ich musste es tun.....Vanille war alle
Natürliche und naturindentische Inhaltsstoffe sind in einem Aroma okay,
aber Sucralose oder einen anderen Sweetener ? Niemals.
VanillePflaume mit nem Schuss Sahne im Lodbrok
Billberry - Vanilla im Ragnar
Nachtrag:
Inawera ist ist sowieso out, da sie gerade dabei sind, sich in Flavorika umzustrukturieren . Siehe Flavorika.com
und der Wiederverkäufer in D ist Flavours-World.com, bitte nicht verwechseln mit Flavor-World.com
Also wer Kuchen, Joghurtse , Seife, Lotions usw. herstellen will , dem kann ich Flavorika wärmstens empfehlen.
Bin nur stutzig geworden , denn beim Liquid steht es extra dabei und beim Aroma nicht
https://www.dampferzuflucht.de/t16961f38-Pole…igkeiten-1.html
Stimmt so nicht. Die haben sehr wohl etwas mit Dampfen zu tun und bieten die Aromen dafür auch an. Das weiß sicher auch der Zoll und wird da ein Auge drauf haben. Allerdings steht auf ihrer Seite nun auch, dass sie ab sofort nur versteuert verkaufen. Wenn sie das tun, sind sie fein raus, aber wir sparen nichts mehr.
Inawera verkauft nur noch versteuert wenn es denn Liquid und / oder Shortfills sind, denn seit Okt.2022 greift in Polen eine Verbrauchssteuer von 0,12€ / ml.
Das betrifft aber nicht die Aromen, die sind von dieser Verbrauchsteuer nicht betroffen
Heute nur den Ragnar neu gewickelt
und ne Testreihe für eine Lotion gemischt
Nichts, außer dass private Ware auch nachversteuert werden muss.
Sicher muss der Bunker komplett versteuert werden, so es denn Zeugs zum Dampfen ist.
Die 5ml Liquid , die noch bei mir rumlungerten, haben sich mittlerweile aerolosiert und
ansonsten lagern hier nur einige Behältnisse verschiedener Grössen mit
verschiedenen Inhalten zur Herstellung feinster Seifen, Duschgels und Lotions zur Lungenreinigung.
Wenn ich mal Dampfen will, hole ich mir natürlich dieses überversteuerte Zeugs.
Elke , Tabsmog beginnt am 01.07.2022,
Abverkauf von nachweislich vor dem 01.07.2022 in den Handel gebrachten Substituten möglich bis 12.02.2023.
Danach muss jedes Substitut mit der neuen Steuer belegt sein.
Abverkauf und neue Steuerbanderolen fällt in die Zuständigkeit des Handels.
Was ist daran falsch ? Theoretisch oder praktisch?
Bernie , es geht um den Abverkauf, also um Händler, nicht um Kunden, also Endverbraucher.
Bernie , das Tabsmog , also die 1. Preissteigerung begann am 01.07.2022
Zitat:
Für Substitute für Tabakwaren, die bereits vor dem 1. Juli 2022 nachweislich in den steuerrechtlich freien Verkehr also in den Handel gebracht wurden, ist derzeit gesetzlich keine Nachversteuerung vorgesehen. Jedoch entsteht die Tabaksteuer für solche Substitute für Tabakwaren ab 13. Februar 2023 nach den dann gültigen Rechtsnormen bereits durch bloßes Inbesitzhalten. Insofern besteht für diese "Altwaren" in der Zeit vom 1. Juli 2022 bis zum 12. Februar 2023 eine "Quasi - Abverkaufsfrist". (Zitatende)
Also hatten die Händler 226 Tage Zeit ihre "Altlasten" loszuwerden.
Wer das bis heute nicht geschafft hat, der hat wohl noch auf ein Wunder gehofft.
Von den ausverkauften Artikeln , die nach einer Weile plötzlich wieder erhältlich waren ,
will ich gar nicht erst anfangen