Bin auf diesen, schon etwas älteren, aber durchaus lesenswerten Beitrag gestossen (habe nicht geprüft, ob der hier schon mal verlinkt wurde):
https://kripoz.de/2022/05/30/dia…erpfeifentabak/
Eigentlich geht es um "Die 25-Gramm-Regelung nach § 31 Abs. 4 S. 2 TabStV n.F.", der Beitrag enthält aber Passagen, die sich mMn auf "unseren" Fall übertragen lassen... insbesondere dieses hier (IV):
"[...] Vielmehr ist der Psychologie bekannt, dass für die Frage der Steuerehrlichkeit drei wesentliche Faktoren entscheidend [...] Der erste wesentliche Faktor entspricht der Steuermentalität, also die langfristig bestehende Einstellung zu Steuern und ihrem System sowie zur allgemeinen Steuerpflicht. Aus der Steuermentalität ergibt sich die Steuermoral, die die Erfüllung der eigenen Steuerpflicht beeinflusst. Der dritte Faktor, der die Steuerehrlichkeit beeinflusst, ist die subjektiv erlebte Steuerbelastung. Weitere wichtige Faktoren stellen die wahrgenommene Steuergerechtigkeit, die Komplexität des Steuerrechts, die Praxis der Steuerbehörden und der staatliche Umgang mit Steuergeldern dar.[38] Besonders relevant für die Bekämpfung von Steuerkriminalität ist die Erkenntnis, dass weniger die subjektive Entdeckungswahrscheinlichkeit Steuerkriminalität verhindert, sondern vielmehr die subjektiv-verankerte Steuermoral.[39] Insofern muss also eine taugliche Steuerkriminalitätsbekämpfung darauf ausgerichtet sein, ein allgemeines Problembewusstsein und dadurch eine Steuermoral zu schaffen. [...]"
Und auch das Fazit (V):
"[...] Mit Blick auf die ordoliberalistische Freiburger Schule kommt dem Staat lediglich die Bildung des Ordnungsrahmens des Wirtschaftens zu. Spieltheoretisch gesprochen geht es also um die Begrenzung des Spielrahmens in Form des Marktes. Indem er derart massiv in das Marktgeschehen eingreift, wird aber nicht der Spielrahmen begrenzt, sondern das Spielfeld – bildlich gesprochen – vollkommen abgeriegelt. Ein Umdenken bei der Bekämpfung von Steuerkriminalität ist erforderlich."