Beiträge von DerPepe

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    Inverkehrbringen ist das Bereithalten von Produkten für Verkaufszwecke einschließlich des Anbietens zum Verkauf oder jeder anderen Form der Weitergabe, gleichgültig, ob unentgeltlich oder nicht, sowie den Verkauf, den Vertrieb oder andere Formen der Weitergabe selbst. Vereinfacht gesagt, das Bereitstellen auf dem Markt.

    Oder auch (weiter gefasst, aber trotzdem nicht auf das TabakerzG für den Privatimporteur für den Eigengebrauch anwendbar):

    Zitat

    Inverkehrbringen meint hierbei jedes, gleichwie geartete Eröffnen der Möglichkeit, dass ein anderer die tatsächliche Verfügung über den Stoff erlangt und ihn nach eigener Entschließung verwenden kann, also jede Verursachung eines Wechsels der Verfügungsgewalt durch einen anderen.

    Die Formulierung im ChemG basiert auf der REACH-Verordnung (EU-Verordnung), welche durch das Gesetz un Deutschland umgesetzt wird:

    Zitat

    Inverkehrbringen: entgeltliche oder unentgeltliche Abgabe an Dritte oder Bereitstellung für Dritte. Die Einfuhr gilt als Inverkehrbringen;

    Nun mag man sagen: „Siehste, da isses ji, auch die Einfuhr ist Inverkehrbringen.“ Jau, das isses… als ge-werb-li-cher Importeur. Es dreht sich hier auch wieder nur darum, dass man es an Dritte abgibt. Die Einfuhr ist dann „Inverkehrbringen“, wenn sie zum Zweck der Abgabe an Dritte erfolgt.

    Purer Gesetzestext ist für ein umfassendes Rechtsverständnis zu wenig. Man muss Durchführungsbestimmungen, Gesetzesbegründungen, Urteile, Kommentare etc. hinzuziehen. Ist aufwändig und man muss wissen, wo man sucht.

    Jedenfalls: All diese Gesetze und Verordnungen regeln die Abgabe an andere, nicht das Entgegennehmen für den eigenen Gebrauch.

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    in den Verkehr gebracht

    in den Verkehr bringt

    Als Kunde bringst Du nichts in den Verkehr. Du kannst es nur kaufen, wenn es bereits in den Verkehr gebracht wurde… vom Händler.

    Das gesamte TabakerzG regelt nur und ausschließlich die Rechte und Pflichten von Herstellern, Händlern und gewerblichen Importeuren und an keiner Stelle Rechte und Pflichten der Kunden/Verbraucher.

    Strafbar macht sich nach dem TabakerzG also der Händler und nur der Händler.

    Da ich mich hier ja schon einmal vorgestellt hatte und auch leidlich aktiv war, hier nur ein paar Eckpunkte:

    Name: Daniel

    Dampfe seit: 30.12.2011

    Nikotinstärke: 2 mg/ml

    Lieblingsliquid (und einziges Liquid): Pepes Tobacco #2 (Eigenkreation)

    Selbstwickler seit: 2012

    Selbstmischer seit: 2012

    Ich schreibe über das Dampfen seit: 2012

    Derzeitige Lieblings-Kombis: FeV 4.5+ auf Dani25; Dvarw DTL auf Grus; Taifun GT IV auf Odin; Brunhilde auf ehpro 101 pro

    HWV-Status: seit knapp 5 Jahren „trocken“; seltene Neuanschaffungen nur aus logistischen Gründen oder für gelegentliche Reviews

    Bin aus aktuellem Grund zurückgekehrt. Das soll vor allem ein Signal sein, dass ich Vapoo für ein gut funktionierendes, etabliertes, wenn auch kleines (Mitgliederzahl) Forum halte, das eine Funktion in der Szene erfüllt und Bestand haben wird (und sollte).

    Keine Sorge… mit politischem Aktivismus werde ich hier niemanden mehr belästigen. Das Thema ist durch. Back to the roots! Hilfe zur Selbsthilfe, DIY und alle anderen Themen, die ich bislang bedient habe… das isses…

    Wer ich bin? Mein Nick sollte einen Hinweis liefern. ;)