wer weiß wie weit die Informiert sind und nicht irgendwelche Schnellschüsse ergreifen
Ich versuch auch das mal zu entschärfen.
Es ist nicht so, dass ein nicht gut informierter kleiner Zöllner am Montag ins Büro geht und überlegt, wie er den Tag rumbringen kann und mit welcher Aktion er Punkte für die nächste Beförderung machen kann... und dann auf die Idee kommt, heute lass ich mal nen Dampfer hochgehen.
Das ist an sich also schon echt undenkbar. Aber angenommen, er käme echt auf den Trichter. Was dann?
Nun... zuerst muss er mal ein Forum ansurfen und suchen, bis er ein Posting findet, in dem ein Fori konkret schreibt, dass er sich Nichtsubstitute besorgt hat und damit Liquid selbst mischen will.
Ok... nun braucht er die Personaldaten des Foris. Die bekommt er aber nicht einfach so. Da reicht keine Mail oder Brief an den Forenbetreiber. Er müsste bei Forenbetreiber die IP des Nutzers zum Zeitpunkt des Postens anfordern. Dafür braucht er eine richterliche Anordnung (Staatsanwaltschaft geht nicht, weil keine besondere Eile geboten). Die bekommt er für einen solch vagen Verdacht aber nicht. Der Erwerb, der Besitz oder die reine Absichtsbekundung, das Zeug zu missbrauchen rechtfertigt keinen derartigen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte.
Aber gut... angenommen, er könnte die IP herausfinden. Was dann? Nun, dann muss er herausfinden, welcher Internetprovider denn diese IP zur Verfügung stellt. Das ist relativ einfach, wenn man weiß, wie. Nun müsste er beim Provider die Kundendaten des Kunden, dem zu dem Zeitpunkt (Zeitpunkt des Postens) besagte IP zugewiesen war, anfordern. Dafür braucht er einen richterlichen Beschluss (sind Verkehrsdaten). Den bekommt er aus o.g. Gründen nicht.
Egal... angenommen, er bekommt die Kundendaten und weiß nun, wo der PG-Käufer sitzt. Um da nun in die Bude einzurücken, braucht er zwingend einen Durchsuchungsbeschluss. Vom Richter. Er muss also die Staatsanwaltschaft dazu bringen (anregen), den zu beantragen. Dafür muss er eine Begründung und den Zweck der geplanten Durchsuchung liefern. Nun darf jeder sich die Bude mit PG- und VG-Kanistern bis zur Decke hoch stapeln... das ist legal. Es kann also nicht darum gehen, das Zeug beim Betroffenen zu finden, denn der darf das haben... ohne Wenn und Aber.
Strafbar ist es nur, das Zeug zum Liquidmischen zu benutzen und/oder solches Selbstgemischtes zu besitzen.
Er müsste also bei der Begründung sagen, er wolle den bösen potenziellen Steuerhinterzieher beim Selbstmischen erwischen oder solches Selbstgemischtes bei ihm finden. Die Staatsanwaltschaft wird fragen, woher der Zöllner denn wissen will, zu welchem Zeitpunkt der Betroffene denn seine Plörre zusammenkippt. Hmmm... mööööööp.... geht nicht. Na aber was ist denn mit dem fertigen Selbstgemischten? Die StA fragt, woran er denn bei aufgefundenen Liquids in der Bude erkennen will, dass die mit Nichtsubstituten hergestellt sind. Möööööööööööööööp... geht nicht. Ist das Zeug gemischt, kann Dir niemand beweisen, dass da Chemiediscount-PG drin ist.
Die StA wird also keinen Durchsuhungsbeschluss bei Greicht beantragen. Und selbst wenn... kein Richter stellt sowas aus. Die Erfolgsaussichten ehen gegen null... den Mischzeitpunkt kann kein Zöllner abpassen... und auf solch eine vage Tour setzt er die Unverletzlichkeit der Wohnung nicht außer Kraft.
Ich spreche hier übrigens auch aus jehrelanger beruflicher Erfahrung in verantwortlicher Position.
Es gibt absolut keinen Grund zu Sorge oder Angst, es sei denn man postet, dass man sich Nichtsubstitute gekauft hat, veröffentlicht dabei gleich noch seine Personaldaten und überträgt den illegalen Mischvorgang live. DAS allerdings sollte man echt besser lassen...
Ich finds aber eher schädlich für die "Community" oder das Forum und den Austausch übers Dampfen,
wenn User sich gegenseitig ausbremsen oder pseudo moderierend eingreifen.
Danke, danke, danke!!!
Genau das ist es. Das zerstört nach und nach die Reste der Forengemeinschaften... ohne jeden Grund.