Du übersiehst da nur eine Kleinigkeit. DU bist der Importeur und DU importierst die Ware nach Deutschland (es ist völlig unerheblich wer es liefert, der Importeur ist derjenige der es bestellt) wenn du direkt in China bestellst. In dem Fall sitzt der Händler in China wo das TabakerzG gar nicht gilt, der Importeur (also DU) befindet sich dagegen in Deutschland. Wenn Cigabuy diese Dinger in das deutsche Lager bringen würde, dann wärst du aus dem Schneider, denn dann wäre Cigabuy Händler UND Importeur und du wärst tatsächlich nur der Kunde (und ist es nicht seltsam das Cigabuy genau DAS nicht macht? Die wissen ganz genau das die gehörig auf den Sack bekommen würden wenn die diese Dinger nach Deutschland verbringen würden und dabei erwischt würden).
Ich weiß das sich das TabakerzG eigentlich nicht an Endkunden richtet, sondern an Hersteller, Importeure und Händler.
Da der Begriff "Inverkehrbringen" im TabakerzG nicht definiert wird, wird die Definition des Chemikaliengesetzes benutzt da Nikotin im ChemG als Chemikalie aufgeführt ist und dort lauert die böse Falle. In §3 Satz 1 Nummer 9 (ChemG) steht in den Begriffsbestimmungen "Inverkehrbringen: die Abgabe an Dritte oder die Bereitstellung für Dritte; das Verbringen in den Geltungsbereich dieses Gesetzes gilt als Inverkehrbringen, soweit es sich nicht lediglich um einen Transitverkehr nach Nummer 8 zweiter Halbsatz handelt."
Als Importeur kann man sich eigentlich nur wünschen das man nach dem TabakerzG bestraft wird falls man erwischt wird, denn die Strafen die im Chemikaliengesetz definiert sind sind erheblich heftiger (2 Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe) und beim ChemG reicht schon der Versuch um sich strafbar zu machen (wenn also der Zoll die Ware abfängt und auf dem Paket dein Name draufsteht, dann könnten die auch das ChemG anwenden statt dem TabakerzG, da du ja kein Händler bist).