Die Begründung zu einem Gesetzestext ist hilfreich um zu erfahren was der Gesetzesgeber wohl vorhatte, aber für einen eventuellen Rechtsstreit ist die Begründung nicht unbedingt hilfreich. DAS musste hier in NRW auch eine gewisse Gesundheitsministerin vor Gericht erfahren als die meinte das Dampfer zwar im Gesetzestext zum Nichtraucherschutzgesetz nicht mal erwähnt wurden, aber sehr wohl in der Begründung genannt wurden und von daher genau wie Raucher sich an dieses Gesetz zu halten hätten. Damals hatte der Richter der Ministerin gesagt (und den Satz hab ich mir gut gemerkt xD) "Was nicht im Gesetz drinsteht, ist auch nicht gemeint."
Das dieses neue Gesetz in der jetzigen Form völlig unbrauchbar ist (jedenfalls für das was der damalige Finanzminister und jetzige Bundeskanzler sich so ausgemalt hatte was das Gesetz bewirken würde) ist sowohl dem Zoll als auch dem Finanzministerium wohl bekannt (VapersGuru hat ja kein Staatsgeheimnis ausgeplaudert).
Eigentlich sollte das neue Gesetz wohl eine so genannte "Lenkungssteuer" sein, das Gesetz sollte das Rauchen und das Dampfen "unattraktiv" machen und die Leute davon abbringen das zu tun, aber zumindest beim Dampfen wird sich das Gesetz vermutlich früher oder später (eher früher als später) als kapitaler Rohrkrepierer entpuppen.
Hätten die wie ursprünglich geplant nur das Nikotin als Ziel der Steuer im Auge gehabt, dann würde die neue Steuer auf lange Sicht wohl funktionieren, aber einfach sämtliche Flüssigkeiten die man in einer Dampfe benutzen will zu besteuern und dieselben Flüssigkeiten nicht zu besteuern wenn die nicht dafür genutzt werden sollen (oder zumindest so angepriesen werden) ist so ziemlich die dämlichste Idee die man sich überhaupt vorstellen kann.
Man muss weder Zollbeamter noch sonst wie juristisch bewandert sein um sich die Auswirkungen des neues Gesetzes in der jetzigen Form vorzustellen. Ich glaube wir alle wissen das Anbieter für PG und VG für die Herstellung von Kosmetik (oder ähnliches) ein gutes Geschäft machen werden und Shops die Mischungen von Lebensmittelaromen für "Drinks" anbieten werden wie Pilze aus dem Boden schießen (während die klassischen Liquidshops so nach und nach verschwinden werden). Einzig die Anbieter von Nikotinshots werden wohl nicht um die neue Steuer rumkommen.