Einfach mal interessenshalber gerd_r , darf man nach den Verschärfungen im Waffengesetz mit so einem Messer überhaupt noch vor die Tür gehen? Ich frage mich die ganze Zeit schon, ob sich z.B. Angler oder Jäger wegen des mitführends eines Messers grundsätzlich strafbar machen.
bisher war dieses messer §42a konform, wie 100% der messer die ich öffentlich trage/bei mir führe. messer die dem nicht entsprechen bleiben zu hause 😊
wie das jetzt ist, weiss ich nicht, kenne die neuen vorschriften noch nicht.