Hier habt ihr wieder einen riesigen Topf der Missverständnisse auf den Herd gestellt.
Ab dem 1.7.2022 müssen die schon oft genug benannten und für das Dampfen erforderlichen Produkte entsprechend versteuert werden, sofern sie inhaltlich die Voraussetzungen erfüllen. Dies gilt nicht für bereits vor dem Termin produzierte Artikel. Für diese gilt eine Übergangsfrist bis 02.23?. Bereits vorher gekaufte Produkte müssen ebenfalls nicht nachversteuert werden. Schwierig ist natürlich der Nachweis, dass die Dinge vorher gekauft wurden, denn wer hebt schon die entsprchenden Belege solange auf. Ich kann mir allerdings nicht vorstellen, dass bei einer "möglichen" Kontrolle und der Behauptung des früheren Kaufs nach einem Beleg gefragt wird. Nur mal nebenbei, Dampfen wird nicht illegal, es wird "nur" besteuert. Die Hintergründe der Besteuerung sind hinlänglich bekannt und ausgiebig diskutiert worden.
