Zoll verhindert Schmuggel von Snus

  • Wenn es nur der "schwedische Lutschtabak" wäre - aber da waren auch noch dreieinhalb Liter (in Worten: dreieinhalbtausend Milliliter) Nachfüllflüssigkeit für E-Zigaretten dabei. OMG! :emojiSmiley-33:

    Der hätte sonst bestimmt den kompletten Markt Maltas mit Schwarzliquid geflutet.

    Knast! Lebenslänglich! Sofort!

    Und überhaupt: wer ist denn außerhalb Schwedens hart genug, sich Snus reinzuziehen? Außer Illmix vielleicht...

    :schlagaufdiebirne01:

  • Ach, das Thema ist kompliziert. Man darf Snus (nicht zu verwechseln mit tabakfreien Beutelchen...entfernt Pflanzenfasern...halt nur kein Tabak... mit Nicsalt-Liquid beträufelt in Beutelchen...die darf man jetzt im Laden nicht mehr verkaufen:neuartiges Lebensmittel ohne Zulassung...unterliegt dem Lebensmittelgesetz...aber Onlinehandel geht noch klar) nicht innerhalb der EU verkaufen...nur innerhalb Schwedens. Man darf aber in Schweden kaufen und bis zu 1kg für den eigenen Gebrauch mit nach Deutschland nehmen und hier auch nutzen. Genauso darf man auch mit Snus die Landesgrenzen weitesgehend(es gibt Länder in denen ist Snus generell verboten...genau so wie es Länder gibt, in denen die E-Zigarette verboten ist) wechseln...auch im Flugzeug und es auch im Flugzeug nutzen, solange es die Fluggesellschaft zulässt. Man darf es mir aber nicht als onlinehändler zuschicken....es sei denn:

    Wenn jetzt ein Händler Snus aus Schweden in ein Land außerhalb der EU, wo der Handel wieder erlaubt ist exportiert und von da aus in die EU wieder verkauft macht er nichts verbotenes 😂

    Einfaches Beispiel

    Also online Schweden->Deutschland geht nicht.

    Aber

    Online Schweden->Israel->Deutschland ist wieder OK

    Oder im das einmal bildlich darzustellen

    Rot geht nicht, grün ist OK

    Logisch, oder?

    Um auf den LKW-Fahrer zurückzukommen. Wäre er unter 1kg geblieben und hätte Eigenverbrauch gesagt, hätte man ihn weiterfahren lassen...ist dann ja kein Schmuggel mehr 😂

    Also:

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    Ich bin kein Rechtsverdreher...das ist mein persönlicher Kenntnisstand der Rechtslage.

    10 Mal editiert, zuletzt von Illmix (29. Oktober 2022 um 02:12)

  • Ich persönlich interessiere mich mehr für die tabakfreie Variante. Mir ist mal vor einiger Zeit die Idee gekommen das ich ohne Nikotin dampfe sobald mir die Shots ausgehen und mir stattdessen so ein Beutelchen mit 6mg unter die Oberlippe schiebe. Man müsste da nur drauf achten das da kein Geschmack in dem Beutelchen ist (ansonsten könnte man sich auch das Aroma im Liquid sparen xD).

  • Werden die ohne Geschmack hergestellt? Ich weiß es nicht. Ich weiß nur, dass die es in Deutschland auch nicht leicht haben. Als ich den ersten Kontakt zu Snus hatte, war die ezigarette für mich noch gar nicht relevant. Snus durfte dann in De nicht verkauft werden, weil der Tabakgehalt für ein Tabakprodukt nicht hoch genug ist(kein Scherz). Dann gab es Chew:mehr Tabak weniger Salz, Glycerin etc. Der Verkauf in De wurde nach einiger Zeit auch unterbunden: war Lutschtabak und kein Kautabak oder Schnupftabak 😂 Dann irgendwann kam die Tabakfreivariante: habe ich nie probiert...da war ich schon am dampfen. Die wurde aus den Tankstellen und Läden rausgeschmissen indem man sie als Lebensmittel deklariert hat und die Zulassung fehlt. Hat also keine große Zukunft.

    Für mich ist Snus ein Lückenfüller und damit eher zur Ausnahme geworden. Zu Anfang war das ein Umstiegversuch von der Zigarette. Hat nicht zu 100% aber ganz gut funktioniert.

    2 Mal editiert, zuletzt von Illmix (29. Oktober 2022 um 12:07)

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